ius coronae - Durchführung der Hauptverhandlung per Videokonferenz

Virtuelle Hauptverhandlung

Ist die Durchführung der Hauptverhandlung per Videokonferenz gegen den Willen einer Partei rechtmässig? Samuel Turtschi, MLaw, bespricht das Urteil des Bundesgerichts in der AJP (01/2021).

Das Bundesgericht befasste sich am 6. Juli 2020 mit der Frage der Rechtmässigkeit einer virtuell durchgeführten Hauptverhandlung am Zürcher Handelsgericht (BGer 4A_180/2020). 

In der AJP (01/2021) bespricht Samuel Turtschi, MLaw, das Urteil des Bundesgerichts. Dabei untersucht er die Stellung der Videokonferenz im Zivilverfahren de lege lata, de lege corona und de lege ferenda.