ius coronae - Corona und die Arbeitswelt: Bestandsaufnahme und Würdigung der aktuellen Rechtslage

Pärli Eggmann

Das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht ist vielfach durch die Corona-Pandemie betroffen. Prof. Kurt Pärli und Jonas Eggmann, MLaw, würdigen im Jusletter die Literatur zu den wichtigsten Streitfragen. Im Podcast bespricht Prof. Kurt Pärli zudem die Revisionen der Arbeitslosenversicherung 2020 und der Invalidenversicherung sowie die neue Überbrückungsrente für ältere Arbeitnehmende. Das Referat zeigt schliesslich auch auf, dass eine punktuelle Verbesserung des Kündigungsschutzes im Interesse einer effizienten Epidemienbekämpfung liegt.

Das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht ist in unterschiedlichsten Facetten durch die Corona-Pandemie betroffen, entsprechend gross ist der Klärungsbedarf. Der Artikel trägt die Literatur zu den wichtigsten Streitfragen – Betriebsrisiko, Lohnfortzahlung bei Quarantäne, Gesundheits- und Sperrfristenschutz – zusammen und würdigt diese. Zudem werden die zahlreichen Covid-19-Verordnungen mit ihren neuesten Änderungen sowie ihrer Einbettung in das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht dargestellt. Der Artikel schliesst mit einigen rechtspolitischen Reflexionen und bietet damit eine umfassende und kohärente Einordnung der relevanten arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Covid-19-Regelungen auf dem neuesten Stand.

Zudem im Podcast: Angesichts der Covid-19 Krise und dem damit zusammenhängenden immensen «Output» an neuen Erlassen mit Auswirkungen auf das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht geht fast vergessen, dass der Gesetzgeber in anderen als Covid-Themen legiferiert hat. Im Referat von Prof. Kurt Pärli werden die Revision der Arbeitslosenversicherung 2020, die Revision der Invalidenversicherung, die 2022 in Kraft treten wird und die neu eingeführte Überbrückungsrente für ältere Arbeitnehmende thematisiert. Eingegangen wird danach auf den Dauerbrenner «Kündigungsschutz». An dieser Stelle wird dann doch wieder auch von Covid-19 gesprochen. Es zeigt(e) sich nämlich, dass eine punktuelle Verbesserung des Kündigungsschutzes auch im Interesse einer effizienten Epidemienbekämpfung liegt.