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Aufwertung PRIMA-Status an der Universität Basel

PRIMA

Die Stellung der PRIMA-Stipendiat*innen an der Universität Basel wird ab dem 1. Februar 2021 aufgewertet. Neu erfolgt grundsätzlich die Einstufung in die Lohnklasse 18. Zudem erhalten PRIMA-Stipendiatinnen die Möglichkeit, die Verleihung einer Assistenzprofessur ohne Tenure Track für die Restlaufzeit des Grants zu beantragen.

Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) kennt mit PRIMA ein äusserst kompetitives Karriereinstrument, das spezifisch auf Forscher*innen mit hohem Potenzial für eine Professur ausgerichtet ist. Obwohl sich PRIMA-Stipendiat*innen aufgrund der hohen Kompetitivität auch für eine Eccellenza-Professur qualifizieren würden, erhalten sie, bislang keinen Assistenzprofessor*innen-Status und werden bei ihrer Anstellung an der Universität auf dem Level von Ambizione eingestuft.

Ab dem 1. Februar 2021 wird die Stellung der PRIMA-Stipendiat*innen an der Universität Basel aufgewertet. Neu werden sie grundsätzlich in die Lohnklasse 18 eingestuft. Sie erhalten ab dem Zeitpunkt der Zusprache des Grants und bis zu 24 Monate nach Stellenantritt zudem die Möglichkeit, die Verleihung einer Assistenzprofessur ohne Tenure Track für die Restlaufzeit des Grants zu beantragen. Die Fakultät stellt entsprechend Antrag an das Rektorat, welches abschliessend über die Ernennung befindet. Dabei ist eine umfangreiche Evaluation nicht notwendig; die Fakultät ist jedoch angehalten, in einer Stellungnahme aufzuzeigen, dass die Stipendiat*in die Kriterien erfüllt und die Rechte und Pflichten einer Assistenzprofessur erhalten soll. Derselbe Prozess gilt für die Verleihung von Assistenzprofessuren an ERC-Stipendiat*innen.

Die Lehrverpflichtung richtet sich dabei nach der Ordnung für das wissenschaftliche Personal (vier Semesterwochenstunden für eine 100%-Assistenzprofessur) und wird durch das Salär des SNF abgedeckt. Die Universität übernimmt deshalb keine Lohnkosten für den Lehranteil von PRIMA-Stipendiat*innen, die zur Assistenzprofessor*in ernannt werden.