Anna Petrig zur Ad-hoc-Richterin am Internationalen Seegerichtshof ernannt

Porträt von Völkerrechtsprofessorin Anna Petrig.

Prof. Anna Petrig als Ad-hoc-Richterin am Internationalen Seegerichtshof in Hamburg. (Foto: ITLOS / Universität Basel).

Der Internationale Seegerichtshof in Hamburg hat entschieden, dass Nigeria einen Schweizer Tanker freilassen muss, den es mehr als 17 Monate vor seiner Küste festgehalten hatte. Als Ad-hoc-Richterin für dieses Verfahren ernannte die Schweiz die Völkerrechtsprofessorin Anna Petrig von der Universität Basel. Damit war zum ersten Mal in der Geschichte des UNO-Seegerichts eine Frau in diesem Amt tätig.

Im Januar 2018 setzten nigerianische Seestreitkräfte den unter Schweizer Flagge fahrenden Tanker «San Padre Pio» fest. Das Schiff sollte Treibstoff zu einer Offshore-Ölförderplattform vor den Küsten Nigerias liefern. Gemäss nigerianischen Behörden verletzte der Transport lokales Recht. Schiff, Besatzung und Cargo wurden festgehalten, wozu Nigeria aus Sicht der Schweiz nicht berechtigt war.

Im Mai 2019 leitete die Schweiz in diesem Fall ein Schiedsverfahren ein und beantragte ausserdem vorläufige Massnahmen beim Internationalen Seegerichtshof in Hamburg (ISGH). Da der ISGH weder über ein ständiges Mitglied aus der Schweiz noch aus Nigeria verfügt, konnten beide Streitparteien eine Person dafür ernennen. Die Schweiz ernannte Prof. Dr. Anna Petrig als Ad-hoc-Richterin. Die Professorin für Völkerrecht und Öffentliches Recht an der Universität Basel ist eine weltweit gefragte Expertin zum Thema Seerecht.

Weitere Informationen finden Sie in den weiter unten verlinkten News-Beiträgen der Universität Basel.