Studium A-Z

Nachfolgend finden Sie wichtige Hinweise zu allgemeinen Studienthemen nach Stichworten alphabetisch sortiert. Bitte beachten Sie, dass alles rund um Prüfungsthemen zur besseren Übersicht weiter unten separat erfasst ist.

Abschlussdokumente
Musterdokumente für den Abschluss können auf den Seiten der Universität eingesehen werden.

Neu bietet die Universität die Verifizierung von Dokumenten an. Informationen dazu finden sich hier

Anerkennungen
Weitere Informationen stehen auf dieser Webseite.
Alle Anerkennungen (von anderen Universitäten, Praktikas, Mitarbeit in studentischen Organisationen etc.) werden ausschliesslich per E-Mail im PDF-Format bei Patrick Ebnöther eingereicht. Der Eingang wird bestätigt.

Arztzeugnis
Eine Abmeldung wegen Krankheit ist nur mit Arztzeugnis und dem Formular Prüfungsabmeldung möglich. Das Zeugnis muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Prüfungstermin ans Studiendekanat geschickt werden (Datum Poststempel). Es ist möglich, für das Arztzeugnis das Formular der Universität zu verwenden. Diesem muss ebenfalls das Formular Krankmeldung beigefügt sein.

Aufteilung von Grundstudiums oder Fachprüfungen
Siehe dazu im Punkt Erwerbstätigkeit

Ausserfakultäre Punkte
Im Bachelorstudium müssen 6 KP, im Masterstudium 12 KP erworben werden. Das Splitting von KP einer Leistung auf mehrere Studiengänge ist nicht möglich. Einzelheiten dazu stehen im Merkblatt. Falls Leistungen oder ein Praktikum im Masterstudiengang angerechnet werden sollen, können die Unterlagen erst nach der Einschreibung in den Masterstudiengang zur Anrechnung eingereicht werden.

Bestätigung zum Masterabschluss
Siehe dazu unter Masterstudium bestanden - Bestätigung

Betreuungspflichten
Bei Betreuungspflichten besteht die Möglichkeit, die Abschlussprüfungen des Grundstudiums und die Fachprüfungen aufzuteilen. Ein entsprechender Nachweis ist erforderlich. Die Studierenden reichen hierfür ein Gesuch beim Studiendekanat ein.

Datenabschrift
Kopien von Datenabschriften können hier bestellt werden.

E-Mail-Adressen
Informationen wie Daten und Prüfungstermine werden ausschliesslich an @stud.unibas.ch resp. @unibas.ch geschickt. Diese E-Mail-Adresse ist regelmässig zu konsultieren. Informationen gelten als verbindlich zugestellt, sobald sie vom E-Mail-Account abrufbar sind.

Ersatzdokumente
Die Informationen zur Bestellung von Ersatzdokumenten finden Sie auf dieser Seite

Erwerbstätigkeit
Bei Erwerbstätigkeit von 50% oder mehr besteht die Möglichkeit, die Abschlussprüfungen des Grundstudiums und die Fachprüfungen aufzuteilen. Ein entsprechender Nachweis, z.B. ein Arbeitsvertrag, ist erforderlich. Die Studierenden reichen hierfür ein Gesuch beim Studiendekanat ein.

Bei einer allfälligen Aufteilung der Fachprüfungen ist unbedingt zu beachten, dass die zusätzliche Voraussetzung gilt, dass grundsätzlich sämtliche Vorlesungsprüfungen aus dem Aufbaustudium absolviert worden sind. Ebenso müssen die Seminararbeit und die ausserfakultären Kreditpunkte bereits erworben sein. Es darf bei der Aufteilung keine Wiederholung von Vorlesungsprüfungen aus dem Aufbaustudium gemacht werden.

Die Aufteilung der Fachprüfung hat den Zweck Personen, welche arbeitstätig (u.a.) sind, das Ablegen der Prüfungen zu erleichtern. Bevor es jedoch zu so einem Entgegenkommen kommt, müssen alle o.e. Möglichkeiten, die die Prüfungsordnung zur Erleichterung gewährt, genutzt worden sein.

Exmatrikulation
Studierende müssen, falls sie ihr Master- bzw. Doktoratsstudium nicht an der Universität Basel machen wollen, für das Promotionssemester des Bachelor- bzw. des Masterabschluss NICHT mehr immatrikuliert sein. Sie können sich über MOnA bis zum Ende der Rückmeldefrist exmatrikulieren https://www.unibas.ch/de/Studium/Termine-Events/Fristen/Rueckmeldung.html. Voraussetzung dafür ist, dass alle Bewertungen ihrer Leistungen am Sonntag vor Vorlesungsbeginn https://www.unibas.ch/de/Studium/Termine-Events/Semesterdaten.html auf Ihrem MOnA-Konto verbucht sind. Sollten die Bewertungen erst ab dem Tag des Vorlesungsbeginns oder später vorliegen, so müssen Sie sich für das Folgesemester noch einmal regulär einschreiben.

Sollte wider Erwarten (z.B. im Fall von ungenügenden Leistungen) trotzdem nochmals eine Immatrikulation an der Universität Basel nötig sein, so melden sich die Studierenden bis spätestens zum Vorlesungsbeginn direkt beim Studiensekretariat im Kollegienhaus. Die Exmatrikulation wird dann rückgängig gemacht.

Gesamtauszug
Ein Gesamtauszug aller Leistungen, z. B. für Bewerbungen, kann hier bestellt werden. Der Gesamtauszug listet alle an der Universität Basel absolvierten Leistungen zum aktuellen Zeitpunkt auf, ggf. auch ungenügende Noten und in jedem Fall Leistungen aus dem ganzen Studium - egal ob im Bachelor, Master oder Doktorat erworben.

Masterabschluss
Der Antrag auf Masterabschluss erfolgt mit dem Formular: Antrag Masterabschlussurkunde.

Masterabschluss: Doppelte Masterabschlüsse
Es besteht die Möglichkeit, den Master in zwei Vertiefungsrichtungen abzuschliessen, wenn genügend Kreditpunkte vorliegen. Bei einem Doppelabschluss müssen beide Master im selben Semester abgeschlossen werden und es dürfen maximal 45 Kreditpunkte aus dem ersten Masterabschluss im zweiten Masterzeugnis erlassen werden. Bei einem Doppelabschluss muss beim Antrag auf Masterabschluss angegeben werden, welches der Hauptmaster sein soll. Der Hauptmaster ist der Abschluss, in dem insgesamt 90 KPs angerechnet werden. Im zweiten Masterabschluss werden für die Erlasse keine KP mehr ausgewiesen, deshalb hat dieser Masterabschluss weniger als 90 KP. Es müssen auf jeden Fall zwei Masterarbeiten geschrieben werden. Ohne die Angabe von Seiten der Studierenden, welches der Hauptmaster sein soll, legt das Studiendekanat den Hauptmaster fest. Wenn bereits ein rechtswissenschaftlicher Masterabschluss vorliegt, kann kein neues Masterstudium an der Juristischen Fakultät aufgenommen werden.

Masterarbeit
Informationen zum Masterarbeitsvertrag siehe im Merkblatt zum Verfassen einer Masterarbeit.

Masterarbeit: Freie Masterarbeit
Wenn eine Masterarbeit ausserhalb eines Seminar geschrieben wird, ist keine Belegung auf MOnA erforderlich. Als Grundlage zum Verfassen der Masterarbeit dient der Masterarbeitsvertrag. Nach Abschluss des Vertrages zwischen Studierenden und Betreuern wird das Original von den Studierenden im Studiendekanat abgegeben

Masterarbeit: Masterarbeit in einem Seminar oder Moot Court
Seminare werden auf MOnA belegt. Eine erbrachte Seminarleistung im Master ergibt 10 KP. Die Leistungen erscheinen auf MOnA.
Innerhalb eines Seminars kann eine grosse (30 KP) oder kleine (18 KP) Masterarbeit geschrieben werden. Die KP für das Seminar können in diesem Fall aber nicht mehr erworben werden. Die Belegung des Seminars wird durch das Studiendekanat nachträglich storniert.
Dies gilt auch für Studierende im Bachelorstudium, die eine Masterarbeit in einem Moot Court schreiben.

Masterarbeitsnote: Bekanntgabe
Die Note der Masterarbeit wird vom Studiendekanat nach Erhalt in MOnA eingegeben. Die Studierenden erhalten die Notenmitteilung per E-Mail und finden den Eintrag auf ihrem Leistungskonto auf MOnA. Bei Fragen zur Benotung wenden die Studierenden sich direkt an die betreuende Person.

Master Bilingue
Informationen zum Master Bilingue-Studium finden Sie im entsprechenden Merkblatt.

Masterleistungen
Leistungen für das Masterstudium können grundsätzlich nur im Masterstudiengang erworben werden oder wenn Bachelor-Fachprüfungen wiederholt werden müssen. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen wird aber nicht empfohlen, mit der Wiederholung von Bachelor-Fachprüfungen bereits auch Masterprüfungen zu absolvieren.

Ausnahmen siehe im Merkblatt zum Verfassen einer Masterarbeit.

Masterstudium bestanden - Bestätigung
Auf Anfrage erstellt das Studiendekanat eine Bestätigung zum bestandenen Master. Voraussetzung hierfür ist, dass der Antrag auf Masterabschluss eingereicht und vom Studiendekanat geprüft wurde. Liegen alle Voraussetzungen für den Masterabschluss vor, wird auf Anfrage ein entsprechender Bestätigungsbrief der mit aktuellem Tagesdatum versehen ist, versendet.

Der Brief bestätigt, dass der Masterabschluss mit 90 Kreditpunkten bestanden ist. Absolventen/innen können ergänzend einen Gesamtauszug der Universität anfordern unter https://www.unibas.ch/de/Studium/Im-Studium/Datenabschrift.html, den sie dem Brief hinzufügen können und aus welchem ersichtlich ist, wann die Note der letzten Leistung verbucht worden ist und ab wann  gemäss der jeweils anwendbaren Masterordnung das Masterstudium damit bestanden  ist.

Masterstudiengangwechsel
Ein Studiengangwechsel muss beim zentralen Studiensekretariat am Petersplatz über Ihr MOnA-Konto beantragt werden. Ein Studiengangwechsel ist nur während der Rückmeldefrist für das kommende Semester möglich. Rückwirkend kann kein Studiengangwechsel vorgenommen werden. Erkundigen Sie sich rechtzeitig über die entsprechenden Fristen. Der Vorgang dauert in der Regel ein bis zwei Wochen. Ein Studiengangwechsel liegt vor, wenn Studierende von einer Studienordnung in eine andere wechseln, z.B. aus der Vertiefungsrichtung General Business Law des Master Wirtschaftsrechts gemäss Ordnung für das Masterstudium Wirtschaftsrecht in den Master ohne Vertiefungsrichtung gemäss Ordnung für das Masterstudium Rechtswissenschaft oder umgekehrt.

Mastervertiefungsrichtungswechsel
Eine Vertiefungsrichtung innerhalb einer Masterstudienordnung kann zu jeder Zeit, aber nur ein einziges Mal durch eine schriftliche Mitteilung an das Studiendekanat gewechselt werden. Es genügt eine E-Mail an das Studiendekanat. Die letztmögliche Abgabe eines Antrages auf den Wechsel der Vertiefungsrichtung entnehmen Sie dem Dokument Termine für den Masterabschluss

Mobilität
Informationen zur Mobilität finden Sie hier und auf Website der Universität Basel.

Prädikat
Für das Prädikat im Bachelorstudium (BLawO § 36) zählen alle Noten des Aufbaustudiums und der Fachprüfungen zu gleichen Teilen. Die Noten des Grundstudiums, der Seminararbeit und allenfalls von ausserfakultären Leistungen zählen nicht in den Notendurchschnitt bzw. für das Prädikat.

Für das Prädikat im Masterstudium (MLawO § 24) zählen alle Noten inkl. der Note der Masterarbeit zu gleichen Teilen. Zu viel abgelegte Prüfungen zählen nicht für das Prädikat. Noten von ausserfakultären Leistungen zählen ebenfalls nicht in den Notendurchschnitt bzw. für das Prädikat.

Im Eucor-Masterstudium zählen nur die Basler Leistungen und die Masterarbeit für das Prädikat. Die Leistungen der Universität Strasbourg und der Universität Freiburg im Breisgau zählen nicht in den Notendurchschnitt bzw. für das Prädikat.

Praktika
Praktika können im ausserfakultären Wahlbereich angerechnet werden. Detailinformation zum Vorgehen stehen Ihnen in diesem Merkblatt zur Verfügung.

Prüfungen: Durchführung und Termine
Siehe dazu die Informationen und Dokumente in der Rubrik Prüfungen.

Rückmeldung für Masterstudierende, die im Frühjahrssemester den Masterstudiengang abschliessen
Die Studierenden konsultieren die Bestimmungen betreffend die Immatrikulationspflicht bei Studienleistungen und Prüfungen unter folgendem Link: www.unibas.ch/de/Studium/Im-Studium/Rueckmelden.html
Eine Einschreibung im folgenden Frühjahrssemester ist nicht mehr nötig und die Studierenden können sich exmatrikulieren, wenn alle Bewertungen der Leistungen bis spätestens zum Donnerstag vor Vorlesungsbeginn vorliegen. Sollten die Bewertungen erst danach vorliegen, müssen die Studierenden sich für das folgende Frühjahrsemester noch einmal regulär einschreiben.
Das Studiensekretariat empfiehlt, dass die Studierenden vom positiven Fall ausgehen und sich exmatrikulieren bis zum Ende der Rückmeldefrist. Falls etwas nicht klappt, kann die Exmatrikulation rückgängig gemacht werden und eine Einschreibung für das folgende Frühjahrssemester vorgenommen werden. In diesem Fall melden die Studierenden sich umgehend per E-Mail beim zentralen Studiensekretariat am Petersplatz.
 

Studiumsabschluss: Bachelorabschluss
Für den Bachelorabschuss ist die Belegung der drei Fachprüfungsmodule auf MOnA und die Anmeldung zum Bachelorabschluss zwingend. Die Kreditpunkte im Bachelorstudium werden aufgrund der Vorlesungs- und Fachprüfungen erworben. Nach dem Bestehen der als Bachelorabschlussprüfungen konzipierten Fachprüfungen werden alle für das Bachelorstudium notwendigen Kreditpunkte, die noch nicht zugewiesen wurden, automatisch zugewiesen (insbesondere KPs für die Übungen, Repetitorien und die nicht separat geprüften Vorlesungen wie Strafprozessrecht, Personenrecht, öffentliches Prozessrecht). Die Tutorate im Aufbaustudium ergeben keine KP. Die definitive Kreditpunktezahl erscheint erst auf dem Zeugnis. Der Belegungsplan im Bachelorstudium gibt Auskunft über die Zuweisung der Kreditpunkte. Über das Bestehen bzw. den Abschluss des Bachelorstudiums gibt § 15 in der BLawO Auskunft.

Studiumsabschluss: Masterabschluss
Der Antrag auf Masterabschluss erfolgt mit dem Formular: Antrag Masterabschluss.

Zusätzlich erbrachte genügende Leistungen werden auf einem separaten Blatt zusammen mit dem definitiven Zeugnis abgegeben.

Übertritt
Beim Übertritt vom Bachelor- ins Masterstudium sind folgende Hinweise der Universität Basel bezüglich Rückmeldungen im Masterstudium zu beachten. Nach dem Versand der Prüfungsergebnisse erhalten die Studierenden einen Link zu einer Umfrage, wo angegeben werden muss, ob und wenn ja, in welchen Masterstudiengang sie übertreten wollen. Die Ummeldung in das Masterstudium wird aufgrund dieser Umfrage durch das Studiendekanat vorgenommen. Die Umfrage ist möglichst umgehend nach Erhalt auszufüllen.

Falls im nächsten Semester ein Urlaubsemester geplant ist, muss dies bei der Rückmeldung angegeben werden. Für Studierende, die ein Masterstudium an einer anderen Universität aufnehmen möchten, ist eine (Vor-) Anmeldung zum Masterstudium grundsätzlich auch ohne die Abschlussnoten möglich. Das Abschlusszeugnis muss nach Erhalt umgehend nachgereicht werden.

Beim Übertritt vom Master- in das Doktoratsstudium sind folgende Hinweise der Universität Basel bezüglich Rückmeldungen im Doktorat zu beachten.

Unterrichtssprache
Grundsätzlich finden die Vorlesungen in deutscher Sprache statt. Im Vorlesungsverzeichnis werden die aktuellen, in Englisch durchgeführten Vorlesungen aufgeführt.

Urlaubssemester
Während eines Urlaubssemesters kann man keine Lehrveranstaltungen und Leistungsüberprüfungen an der Universität Basel belegen. Ein Urlaubssemester ist ohne Begründung max. für zwei Semester möglich.

Verifizierung von Dokumenten
Neu bietet die Universität die Verifizierung von Dokumenten an. Informationen dazu finden sich hier


Nachfolgend finden Sie wichtige Hinweise zu den verschiedenen Prüfungsthemen nach Stichworten alphabetisch sortiert.

Abmeldung
Eine Abmeldung wegen Krankheit ist nur mit Arztzeugnis und mit dem Formular Prüfungsabmeldung innerhalb zwei Wochen nach dem Prüfungsdatum möglich. Diese Dokumente sind an das Studiendekanat zu senden (Datum Poststempel).

Anmeldung
Studierende der Juristischen Fakultät im Bachelorstudiengang Rechtswissenschaft werden nach zwei Semestern automatisch zur Abschlussprüfung des Grundstudiums angemeldet.

Beginn Bacheloraufbaustudium
Wer das Grundstudium noch nicht abgeschlossen hat, darf Lehrveranstaltungen des Aufbaustudiums belegen und besuchen, aber noch keine Vorlesungsprüfungen des Aufbaustudiums ablegen (siehe dazu §12 Abs. 2 BLawO).

Betreuungspflichten
Bei Betreuungspflichten besteht die Möglichkeit, die Abschlussprüfungen des Grundstudiums aufzuteilen. Ein entsprechender Nachweis ist erforderlich. Die Studierenden reichen hierfür ein Gesuch beim Studiendekanat ein.

Blockprüfung
Gemäss § 10 Abs. 1 BLawO (Ordnung für das Bachelorstudium Rechtswissenschaft der Juristischen Fakultät der Universität Basel vom 1. Dezember 2011) müssen alle vier Grundstudiumsprüfungen in der gleichen Prüfungssession als Blockprüfung absolviert werden. Weitere Informationen unter Prüfungsabbruch.

Durchführung
Die Grundstudiumsklausuren in den Modulen Privatrecht I, Öffentliches Recht I und Strafrecht I dauern 2 Stunden. Im Modul Rechtsgeschichte dauert die Klausur 1,5 Stunden. Für Studierende mit bewilligter Verlängerung dauern die Prüfungen jeweils eine halbe Stunde länger. Wiederholungsprüfungen im Modul Rechtsgeschichte können mündlich oder schriftlich durchgeführt werden. Den Studierenden wird eine Woche nach Semesteranfang mitgeteilt, wie die Prüfung durchgeführt wird. Die mündlichen Prüfungen Rechtsgeschichte dauern als Einzelprüfung 15 Minuten, als Zweierprüfung 20 Minuten. Die Gesetze werden grundsätzlich durch die Fakultät zur Verfügung gestellt.

Erwerbstätigkeit
Bei Erwerbstätigkeit von 50% oder mehr besteht die Möglichkeit, die Abschlussprüfungen des Grundstudiums aufzuteilen. Ein entsprechender Nachweis, z.B. ein Arbeitsvertrag, ist erforderlich. Die Studierenden reichen hierfür ein Gesuch beim Studiendekanat ein.

Kompensationsregelung
Das Grundstudium kann trotz einer ungenügenden Note in Rechtsgeschichte bestanden werden. Siehe dazu § 9 Abs. 3 BLawO.

Prüfungsabbruch
Eine Abmeldung wegen Krankheit ist nur mit Arztzeugnis möglich (weitere Informationen unter Arztzeugnis). Eine Abmeldung aus anderen triftigen Gründen muss mit entsprechenden Dokumenten belegt werden. Wer zur ersten Grundstudiumsprüfung nicht antreten kann, meldet sich mit Arztzeugnis oder entsprechenden Dokumenten ab und ist automatisch auch von den drei anderen Grundstudiumsprüfungen abgemeldet.

Wer nach Absolvierung der 1. oder 2. oder 3. Grundstudiumsprüfung abbrechen muss, meldet sich umgehend beim Studiendekanat mit den entsprechenden Dokumenten ab und bricht somit die Prüfungssession ab. Dies bedeutet, dass man automatisch von den noch nicht abgelegten Prüfungen abgemeldet ist und zu diesen nicht antreten darf.
Es tritt die Abbruch-Regelung in Kraft: Die Grundstudiumsprüfung gilt als nicht absolviert. Vor dem Abbruch bereits erbrachte ungenügende Leistungen werden nicht angerechnet. Vor dem Abbruch absolvierte Prüfungen, die mit mindestens der Note 4.0 bewertet worden sind, werden jedoch im nächsten Prüfungsversuch angerechnet. Den Studierenden wird ein schriftlicher Bewertungsentscheid zugestellt.

Wer bei einer Grundstudiumsprüfung ohne triftigen Grund oder Zeugnis nicht erscheint, erhält für diese Prüfung die Note 1. Von den weiteren Prüfungen dieser Session sind die Studierenden ausgeschlossen und erhalten für die noch nicht abgelegten Prüfungen ebenfalls die Note 1.

Prüfungstermine
Die Prüfungseinladungen für die Grundstudiumsprüfungen werden zwei Wochen vor Beginn der Prüfungssession an die Kandidatinnen und Kandidaten per E-Mail versendet.

Wiederholungsprüfungen
Ungenügende Grundstudiumsklausuren können einmal wiederholt werden. Studierende im Bachelorstudiengang Rechtswissenschaft sind zur Wiederholungsprüfung automatisch angemeldet. Im Semester, in dem die Prüfungen wiederholt werden, können parallel dazu Proseminare bzw. Bachelor-Vorlesungsprüfungen absolviert werden.

Abmeldung
Eine Abmeldung von einer Prüfung (durch Stornierung der Prüfung) ist nach Ende der Belegfrist nicht mehr möglich. Wer zu einer Vorlesungsprüfung ohne triftigen Grund oder Arztzeugnis nicht erscheint, erhält für diese Prüfung die Note 1. Um bei mündlichen Prüfungen leere Prüfungszeiten für die Dozierenden zu vermeiden, bittet das Studiendekanat gleichwohl um eine frühzeitige Abmeldung.

Eine Abmeldung wegen Krankheit ist nur mit Arztzeugnis und dem Formular Prüfungsabmeldung  innerhalb von zwei Wochen nach dem Prüfungstermin möglich. Diese Dokumente sind an das Studiendekanat zu senden (Datum Poststempel).

Anmeldung
Ab dem 3. Semester (nach dem absolvierten Grundstudium) sind die Studierenden selbst verantwortlich für die Anmeldung zu Prüfungen. Sie belegen nebst der Vorlesung das entsprechende Vorlesungsprüfungsmodul. Bei Veranstaltungen, welche über zwei Semester gehen, darf das das Prüfungsmodul erst im 2. Semester belegt werden.
Ausnahme: Fächer aus den Grundlagen des Rechts. Das Belegen der Veranstaltung ist gleichzeitig die Prüfungsanmeldung.

 

Durchführung
Die Prüfungen finden zweimal pro Jahr während den Prüfungssessionen im Herbst und im Frühjahr statt. Die Vorlesungsprüfungen werden üblicherweise nach dem Besuch der entsprechenden Veranstaltung abgelegt, können aber auch in einem späteren Semester absolviert werden. Es ist möglich, dass mehrere Prüfungen an einem Tag absolviert werden müssen. Es wird ein Mindestabstand von 2 Stunden eingehalten.

  • Die Klausuren im Bachelor-Aufbaustudium dauern 2 Stunden, mit bewilligter Verlängerung 2,5 Stunden.
  • Die mündlichen Prüfungen im Bachelor-Aufbaustudium dauern 20 Minuten als Zweierprüfung, bzw. 15 Minuten bei einer Einzelprüfung. In der Regel handelt es sich um Zweierprüfungen. Bei den mündlichen Vorlesungsprüfungen ist keine Vorbereitungszeit vorgesehen.

Die Gesetze werden grundsätzlich durch die Fakultät zur Verfügung gestellt.

Prüfungen im Modul Privatrecht II, § 17 BLawO
lit. a): Bei Obligationenrecht Besonderer Teil oder Gesellschaftsrecht gibt es insgesamt nur zwei Versuche. Beispiele:

  • Obligationenrecht Besonderer Teil, 1. Versuch, Note 3.5 und Gesellschaftsrecht, 2. Versuch = Wiederholversuch, Note 5: diese Note zählt
  • Gesellschaftsrecht, 1. Versuch, Note 3.5 und Obligationenrecht, 2. Versuch = Wiederholversuch, Note 3: diese Note zählt


lit. b): Bei Erbrecht, Familienrecht oder Sachenrecht gibt es insgesamt ebenfalls nur zwei Versuche. Beispiele:

  • Sachenrecht, 1. Versuch, Note 3 und Familienrecht, 2. Versuch = Wiederholversuch, Note 5: diese Note zählt
  • Erbrecht, 1. Versuch, Note 3 und Sachenrecht, 2. Versuch = Wiederholversuch, Note 2: diese Note zählt

Bei einem genügenden ersten Versuch darf kein zweiter Versuch, weder in den Modulen nach lit. a) noch bei den Modulen nach lit. b), mehr gemacht werden.

Bei zwei ungenügenden Versuchen zählt die zuletzt erzielte ungenügende Note. Bei einem allfälligen ungenügenden ersten Versuch kann das Fach (siehe Beispiele) gewechselt werden, es bleibt aber nur noch ein Prüfungsversuch offen. Belegt und gehört werden müssen aber alle fünf Vorlesungen, unabhängig von der Prüfungswahl.

Prüfungen Wahlmodul Grundlagen des Rechts
Grundlagen des Rechts ist ein Wahlmodul. Die chronologisch (Datum der Bewertung) zuerst erworbene genügende Note in einer Veranstaltung des Wahlmoduls Grundlagen des Rechts wird zum Bachelorprädikat zählend gewertet.

Prüfungstermine
Die individuellen Prüfungspläne werden zwei Wochen vor Beginn der Prüfungssession an die Studierenden versendet.

Verschiebung
Schriftliche Prüfungen können grundsätzlich nicht verschoben werden. Das Studiendekanat nimmt Verschiebungen von mündlichen Prüfungen nur ausnahmsweise innerhalb einer Woche nach der Mitteilung der Termine vor und zwar nur, wenn Studierende eine Terminkollision mit einer schriftlichen Prüfung an einer anderen Fakultät haben. Dafür müssen die Studierenden per E-Mail die genauen Prüfungsdaten bekanntgeben.

Wiederholung
Eine Vorlesungsprüfung kann einmal wiederholt werden (insgesamt zwei Prüfungsversuche). Für die Wiederholung muss das Prüfungsmodul erneut belegt werden. Bei den Fächern in den Grundlagen des Rechts muss die Lehrveranstaltung wieder belegt werden in dem Semester, in dem sie wieder angeboten wird.

 

Abmeldung
Eine Abmeldung von einer Prüfung (durch Stornierung der Prüfung) ist nach Ende der Belegfrist nicht mehr möglich. Weitere Informationen zur Abmeldung siehe Blockprüfung und Prüfungsabbruch.

Wer zu einer Fachprüfung ohne triftigen Grund oder Arztzeugnis nicht erscheint, erhält für diese Prüfung die Note 1. Um bei mündlichen Prüfungen leere Prüfungszeiten für die Dozierenden zu vermeiden, bittet das Studiendekanat gleichwohl um eine frühzeitige Abmeldung.

Eine Abmeldung wegen Krankheit ist nur mit Arztzeugnis und dem Formular Prüfungsabmeldung  innerhalb von zwei Wochen nach dem Prüfungstermin möglich. Diese Dokumente sind an das Studiendekanat zu senden (Datum Poststempel).

 

Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt mit der Belegung der Fachprüfungsmodule auf MOnA. Zusätzlich muss die Anmeldung für den Bachelorabschluss augefüllt werden. Kontrollieren Sie vorgängig, ob alle zwingenden Belegungen auf dem Leistungskonto vorhanden sind.

Arztzeugnisse

Betreuungspflichten
Bei Betreuungspflichten besteht die Möglichkeit, die Fachprüfungen aufzuteilen. Ein entsprechender Nachweis ist erforderlich. Die Studierenden reichen hierfür ein Gesuch beim Studiendekanat ein.

Blockprüfung
Gemäss § 21 Abs. 3 BLawO müssen alle drei Fachprüfungen in der gleichen Prüfungssession als Blockprüfung absolviert werden. Weitere Informationen siehe unter Prüfungsabbruch.

Durchführung
Die schriftlichen Fachprüfungen dauern 5 Stunden. Für Studierende mit Verlängerung dauern die Prüfungen jeweils eine Stunde länger. Die schriftlichen Fachprüfungen finden Ende Juni/Anfang Juli oder im Januar statt. Falls es eine mündliche Fachprüfung gibt, wird sie im Mai/Juni oder im Dezember durchgeführt.

Mündliche Fachprüfungen dauern als Einzelprüfung 20 Minuten, als Zweierprüfung 30 Minuten. In der Regel sind es Zweierprüfungen. Die Gesetze werden grundsätzlich von der Fakultät zur Verfügung gestellt.

Erwerbstätigkeit
Bei Erwerbstätigkeit von 50 % oder mehr besteht die Möglichkeit, die Fachprüfungen aufzuteilen. Ein entsprechender Nachweis, z.B. ein Arbeitsvertrag, ist erforderlich. Die Studierenden reichen hierfür ein Gesuch beim Studiendekanat ein.

Kompensation
Bachelorfachprüfungen können trotz ungenügender Noten bestanden werden. Siehe dazu § 15 BLawO.

Prüfungsabbruch
Eine Abmeldung wegen Krankheit ist nur mit Original-Arztzeugnis möglich. Eine Abmeldung aus anderen triftigen Gründen muss durch entsprechende Dokumente belegt werden. Wer bereits zur ersten Prüfung innerhalb einer Blockprüfung wegen Krankheit nicht antreten kann, meldet sich mit Arztzeugnis ab und ist automatisch von den weiteren Prüfungen abgemeldet.

Wer nach Beginn der Blockprüfung krank wird, meldet sich umgehend beim Studiendekanat mit Arztzeugnis ab und bricht somit diese Prüfungssession ab. Dies bedeutet, dass man automatisch von den noch nicht abgelegten Prüfungen abgemeldet ist und an diese nicht antreten darf. Es tritt die Abbruch-Regelung in Kraft: Die Blockprüfung gilt als nicht absolviert. Vor dem Abbruch bereits erbrachte ungenügende Leistungen werden nicht angerechnet. Vor dem Abbruch erbrachte Prüfungsleistungen, die mit mindestens der Note 4.0 bewertet worden sind, werden jedoch im nächsten Prüfungsversuch angerechnet. Den Studierenden wird ein schriftlicher Bewertungsentscheid zugestellt.

Wer zu einer Prüfung ohne triftigen Grund oder Attest nicht erscheint, erhält für diese Prüfung die Note 1. Von den weiteren Prüfungen dieser Session sind die Studierenden ausgeschlossen und erhalten für die noch nicht abgelegten Prüfungen ebenfalls die Note 1.

Prüfungstermine
Die individuellen Prüfungspläne für die Fachprüfungen werden drei Wochen vor Beginn der mündlichen, bzw. drei Wochen vor Beginn der schriftlichen Prüfungen per Mail mitgeteilt.

Wiederholung
Eine ungenügende Fachprüfung kann zweimal wiederholt werden (insgesamt drei Versuche). Im Fall von zwei oder drei ungenügenden Fachprüfungen müssen diese zusammen repetiert werden. Siehe dazu § 22 BLawO.
Gleichzeitig mit der Wiederholung der Fachprüfungen können auch Prüfungen im Masterstudium abgelegt werden. Das heisst, alle drei Fachprüfungen müssen in einem 1. Versuch bereits absolviert worden sein. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen wird dies nicht empfohlen.

Zulassung
Für die Zulassung zu den Fachprüfungen müssen die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein, siehe dazu § 18 Abs. 2 in der BLawO. Eine Übersicht über die erforderlichen Belegungen während Ihres Studiums finden Sie im Belegungsplan im Bachelorstudium.

 

Abmeldung
Eine Abmeldung von einer Prüfung (durch Stornierung der Belegung) ist nach Ende der Belegfrist nicht mehr möglich. Wer zu einer Masterprüfung ohne triftigen Grund oder Arztattest nicht erscheint, erhält für diese Prüfung die Note 1. Um bei mündlichen Prüfungen leere Prüfungszeiten für die Dozierenden zu vermeiden, bittet das Studiendekanat gleichwohl um eine frühzeitige Abmeldung.

Eine Abmeldung wegen Krankheit ist nur mit Arztzeugnis und dem Formular Prüfungsabmeldung  innerhalb von zwei Wochen nach dem Prüfungstermin möglich. Diese Dokumente sind an das Studiendekanat zu senden (Datum Poststempel).

Anmeldung
Durch das Belegen der Veranstaltung ist man automatisch zur Prüfung angemeldet.

Durchführung
Die Prüfungen finden zweimal pro Jahr während den Prüfungssessionen im Herbst und im Frühjahr statt. Es ist möglich, dass mehrere Prüfungen an einem Tag absolviert werden müssen. Es wird ein Mindestabstand von 2 Stunden eingehalten. Die Klausuren im Master-Studium dauern 3 Stunden, mit bewilligter Verlängerung 3.5 Stunden. Die mündlichen Prüfungen Masterstudium dauern 30 Min. als Zweierprüfung, bzw. 20 Min. bei einer Einzelprüfung. In der Regel handelt es sich um Zweierprüfungen. Bei den mündlichen Vorlesungsprüfungen ist keine Vorbereitungszeit vorgesehen.

Die Gesetze werden grundsätzlich durch die Fakultät zur Verfügung gestellt.

Masterprüfungen ohne Bachelorabschluss
Gleichzeitig mit der Wiederholung der Fachprüfungen können auch Prüfungen im Masterstudium abgelegt werden. Das heisst, alle drei Fachprüfungen müssen in einem 1. Versuch bereits absolviert worden sein. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen wird dies nicht empfohlen.

Prüfungstermine
Die individuellen Prüfungspläne werden zwei Wochen vor Beginn der Prüfungssession an die Kandidatinnen und Kandidaten versendet.

Verschiebung
Schriftliche Prüfungen können grundsätzlich nicht verschoben werden. Das Studiendekanat nimmt Verschiebungen von mündlichen Prüfungen nur ausnahmsweise innerhalb einer Woche nach der Mitteilung der Termine vor und zwar nur, wenn Studierende eine Terminkollision mit einer schriftlichen Prüfung an einer anderen Fakultät haben. Dafür müssen die Studierenden per E-Mail die genauen Prüfungsdaten bekanntgeben.

Wiederholung
Eine Masterprüfung kann einmal wiederholt werden (insgesamt zwei Prüfungsversuche). Für die Wiederholung muss die Veranstaltung erneut belegt werden in dem Semester, in dem sie wieder angeboten wird.

Blick auf den Eingangsbereich des Studiendekanats der Juristischen Fakultaet mit der Eingangstuer im Zentrum und den auf einen gelben Zettel angezeigten Oeffnungszeiten rechts.

Juristische Fakultät
Studiendekanat
Peter Merian-Weg 8
4002 Basel

Tel: +41 61 207 25 30