Prüfungen FS 2023
Alle Prüfungen im Frühjahrssemester 2023 finden in Präsenz statt.
Gesetze:
- Bei den Bachelorvorlesungs- und Fachprüfungsklausuren liegen die Gesetzestexte grundsätzlich im Prüfungsraum bereit.
Informationen zu den Gesetzen stehen zu gegebener Zeit direkt auf dem Prüfungsmodul im Vorlesungsverzeichnis - Bei den Masterklausuren sind die Gesetze in jedem Fall durch die Studierenden selbst mitzubringen.
- Bei den mündlichen Prüfungen werden die Gesetze durch die Prüfenden direkt abgegeben oder die Prüfenden informieren über allenfalls mitzubringende Gesetze.
Modalitäten zur Prüfungsabmeldung
- Eine Abmeldung wegen Krankheit ist mit Arztzeugnis möglich. Zusätzlich muss das Formular Prüfungsabmeldung in jedem Fall abgegeben werden. Die Abmeldung muss möglichst frühzeitig, spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen nach dem Prüfungstermin per E-Mail beim Studiendekanat gemeldet werden. Ein allfälliges Arztzeugnis muss spätestens 14 Tage nach der Prüfung bei uns eingehen.
- Andere triftige Gründe für eine Abmeldung sind mit einem entsprechenden Nachweis und dem Formular Prüfungsabmeldung ebenfalls möglich.
- Abmeldungen aus anderen Gründen erfordern ebenfalls das Formular Prüfungsabmeldung und werden aber mit der Note 1 als Versuch gewertet.
- Kann jemand nicht an einer mündlichen Prüfung antreten, wird erwartet, dass sich die Studierenden rechtzeitig per Mail bei der Prüferin/beim Prüfer und beim Studiendekanat abmelden.
- Unentschuldigtes Fernbleiben/Nichtteilnahme gilt als ordentlicher Prüfungsversuch und wird mit der Note 1 bewertet.
Prüfungen
Im Bachelor- und Masterstudium werden die Prüfungen sowohl mündlich wie auch schriftlich durchgeführt. Bei den mündlichen Prüfungen sind es in der Regel Zweierprüfungen. Die Prüfungspartner werden zufällig zugeteilt. Im Bachelor dauern die mündlichen Prüfungen 20 Minuten (Einzelprüfung 15 Minuten) und im Master 30 Minuten (Einzelprüfung 20 Minuten). Klausuren dauern im Bachelor zwei Stunden, die Bachelor-Fachprüfungen fünf Stunden und im Masterstudium 3 Stunden. Weitere Informationen zur Durchführung von Klausuren und Einsichtnahme in schriftliche Prüfungen finden Sie bei den jeweiligen Unterpunkten resp. in den entsprechenden Dokumente am Ende dieser Seite.
Abbruch Bachelor-Grundstudiumsprüfungen mit Arztzeugnis oder aus triftigem Grund
Die Bachelor-Grundstudiumsprüfung ist eine Blockprüfung. Gemäss § 10 Abs. 1 BLawO (Ordnung für das Bachelorstudium Rechtswissenschaft der Juristischen Fakultät der Universität Basel vom 1. Dezember 2011 ) müssen alle vier Grundstudiumsprüfungen in der gleichen Prüfungssession absolviert werden. Zudem sollte Folgendes beachtet werden:
- Eine Abmeldung wegen Krankheit oder aus triftigen Gründen ist nur mit Arztzeugnis oder entsprechenden Dokumenten und dem Formular Prüfungsabmeldung möglich. Die Abmeldung muss möglichst frühzeitig, spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen nach dem Prüfungstermin, per E-Mail beim Studiendekanat gemeldet werden. Ein allfälliges Arztzeugnis muss spätestens 14 Tage nach der Prüfung bei uns eingehen.
- Wer zur ersten Grundstudiumsprüfung nicht antreten kann, meldet sich mit Arztzeugnis und dem Formular Prüfungsabmeldung oder entsprechenden Dokumenten ab und ist automatisch auch von den drei anderen Grundstudiumsprüfungen abgemeldet. Wer nach Absolvierung der ersten, zweiten oder dritten Grundstudiumsprüfung abbrechen muss, meldet sich umgehend beim Studiendekanat mit den entsprechenden Dokumenten ab und bricht somit die Prüfungssession ab. Dies bedeutet, dass man automatisch von den noch nicht abgelegten Prüfungen abgemeldet ist.
- Es tritt die Abbruch-Regelung in Kraft: Die Grundstudiumsprüfung gilt als nicht absolviert. Vor dem Abbruch absolvierte Prüfungen, die mit mindestens der Note 4.0 bewertet worden sind, bleiben stehen und können nicht wiederholt werden.
- Der Kandidatin/dem Kandidaten wird ein schriftlicher Bewertungsentscheid zugestellt.
Abbruch Bachelor-Grundstudiumsprüfungen ohne triftigen Grund
Wer bei einer Grundstudiumsprüfung ohne triftigen Grund oder Arztzeugnis nicht erscheint, erhält für diese Prüfung die Note 1. Von den weiteren Prüfungen dieser Session wird sie/er ausgeschlossen und erhält dafür ebenfalls die Note 1.
Anmeldung
Die Grundstudiumsprüfungen sind eine Blockprüfung. Das heisst, alle vier Prüfungen sollen in derselben Prüfungssession abgelegt werden. Studierende im Bachelorstudiengang Rechtswissenschaft werden nach zwei Semestern automatisch zu den Grundstudiumsprüfungen angemeldet. Ebenso werden sie zu den Wiederholungsprüfungen automatisch angemeldet, falls eine Wiederholung erforderlich ist. Das Verlängerungsgesuch für eine Klausurverlängerung bei den Grundstudiumsprüfungen kann beim Studiendekanat eingereicht werden. Detaillierte Informationen dazu finden Sie im Merkblatt Verlängerungsgesuch.
Aufteilung
Für eine Aufteilung der Grundstudiumsprüfungen beachten Sie bitte die Informationen im Punkt 'Erwerbstätigkeit'.
Termine und Fristen
Die wichtigen Termine und Fristen entnehmen Sie bitte dem Dokument 'Bachelor: Termine und Fristen' weiter unten auf dieser Seite.
Abmeldung
Ein Rückzug der Anmeldung nach Ende der Belegfrist ist nicht möglich. Bleibt ein Student oder eine Studentin ohne triftige Gründe einer Prüfung fern, erhalten sie die Note 1. Abmeldungen sind nur aus triftigen Gründen möglich. Eine Abmeldung wegen Krankheit muss frühzeitig, spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen nach dem Prüfungstermin, per E-Mail beim Studiendekanat gemeldet werden. Ein allfälliges Arztzeugnis muss spätestens 14 Tage nach der Prüfung bei uns eingehen.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt durch das Belegen der Lehrveranstaltung und zusätzlich dem Belegen des entsprechenden Bachelor-Prüfungsmoduls in den Online Services.
Ausnahme: Für die Fächer aus den Grundlagen des Rechts, z.B. Gender Law, Rechtsphilosophie, Verfassungstheorie etc., gilt das Belegen der Lehrveranstaltung als Anmeldung zur Prüfung.
OR BT, Verwaltungsrecht, Strafrecht BT sind zweisemestrige Veranstaltungen. Voraussetzung für die Anmeldung zur Prüfung ist, dass die Studierenden Teil I (Herbstsemester) und Teil II (Frühjahrssemester) belegt und gehört haben. Zur Prüfung dürfen sie sich erst in dem Semester anmelden, in dem sie auch den zweiten Teil der Lehrveranstaltung belegt haben. Die Anmeldung zur Prüfung muss zwingend durch das zusätzliche Belegen des Prüfungsmoduls erfolgen.
Das Verlängerungsgesuch für eine Klausurverlängerung bei den Vorlesungsprüfungen kann beim Studiendekanat eingereicht werden. Detaillierte Informationen dazu finden Sie im Merkblatt 'Verlängerungsgesuch' weiter unten auf dieser Seite.
Termine und Fristen
Die wichtigen Termine und Fristen entnehmen Sie bitte dem Dokument' Bachelor: Termine und Fristen' weiter unten auf dieser Seite.
Wiederholung
Die Prüfungen können einmal wiederholt werden. Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung erfolgt über das erneute Belegen des entsprechenden Prüfungsmoduls. Die Lehrveranstaltung muss nicht erneut belegt werden.
Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung eines Grundlagenfachs erfolgt über das erneute Belegen der Lehrveranstaltung in dem Semester, in dem diese wieder angeboten wird – in der Regel jedes zweite Semester.
Das müssen Sie vor der Anmeldung zu den Fachprüfungen beachten:
- Überprüfen Sie anhand des Belegungsplans Ihre Belegungen. Bei fehlenden Belegungen oder Unklarheiten nehmen Sie bitte mit Frau Irene Doppler (Studiendekanat) Kontakt auf. Eine Nachbelegung kann mit Kosten verbunden sein.
- Zusammen mit den Fachprüfungen können in der gleichen Prüfungssession ungenügende Vorlesungsprüfungen wiederholt werden, falls noch offene Versuche vorhanden sind. Wir empfehlen Ihnen dies im Hinblick auf ein erfolgreiches Bestehen aller Prüfungen aber nicht.
- Folgende Vorlesungsmodule müssen im Rahmen eines 1. Versuchs zwingend vor den Fachprüfungen abgelegt worden sein:
§17, lit. a – d, Promotionsordnung BLaw: Obligationenrecht Besonderer Teil oder Gesellschaftsrecht - Erbrecht, Familienrecht oder Sachenrecht - Strafrecht Besonderer Teil - Verwaltungsrecht. - 1. Versuche folgender Module können zusammen mit den Fachprüfungen in der gleichen Prüfungssession abgelegt werden:
§17, lit. e – g, Promotionsordnung BLaw: - ZPO - Völker- und Europarecht - Module aus Grundlagen des Rechts. - Das erforderliche Seminar kann im Ausnahmefall im gleichen Semester wie die Fachprüfungen belegt und die Arbeit geschrieben werden. Die Bewertung des Seminars muss jedoch am Freitag vor Beginn der mündlichen Fachprüfungssession auf dem Leistungskonto als genügend bewertet sein. Ansonsten ist die Anmeldung zu den Fachprüfungen gänzlich hinfällig.
- Ausserfakultäre Leistungen können im gleichen Semester wie die Fachprüfungen belegt und die Leistungsüberprüfung abgelegt werden. Die Bewertung muss am Freitag vor Beginn der mündlichen Fachprüfungssession auf dem Leistungskonto als genügend bewertet sein. Ansonsten ist die Anmeldung zu den Fachprüfungen gänzlich hinfällig.
Abbruch Bachelor Fachprüfungen mit Arztzeugnis oder mit triftigem Grund
Die Bachelor Fachprüfung ist eine Blockprüfung. Gemäss § 21 Abs. 3 BlawO müssen alle drei Fachprüfungen in derselben Prüfungssession absolviert werden. Zudem sollte Folgendes beachtet werden:
- Eine Abmeldung wegen Krankheit ist nur mit Arztzeugnis und dem Formular Prüfungsabmeldung möglich. Eine Abmeldung aus anderen triftigen Gründen muss durch entsprechende Dokumente belegt werden. Diese Dokumente müssen bis spätestens zwei Wochen nach dem Prüfungstermin an das Studiendekanat gesendet werden (Datum Poststempel).
- Wer bereits zur ersten Fachprüfung wegen Krankheit nicht antreten kann, meldet sich mit Arztzeugnis und dem Formular Prüfungsabmeldung ab und ist automatisch von den zwei anderen Fachprüfungen abgemeldet.
- Wer nach Absolvierung des 1. oder 2. Examens der Bachelor-Fachprüfungen krank wird, meldet sich umgehend beim Studiendekanat mit Arztzeugnis und Formular Prüfungsabmeldung ab und bricht somit die Prüfungssession ab. Dies bedeutet, dass man automatisch von den noch nicht abgelegten Prüfungen abgemeldet ist.
- Es tritt die Abbruch-Regelung in Kraft: Die Fachprüfung gilt als nicht absolviert. Vor dem Abbruch erbrachte Prüfungsleistungen von Fachprüfungen, die mit mindestens der Note 4.0 bewertet worden sind, bleiben stehen und können nicht wiederholt werden.
- Der Kandidatin/dem Kandidaten wird ein schriftlicher Bewertungsentscheid zugestellt.
Abbruch Bachelor-Fachprüfungen ohne triftigen Grund
Wer bei einer Fachprüfung ohne triftigen Grund oder Arztzeugnis nicht erscheint, erhält für diese Prüfung die Note 1. Von den weiteren Prüfungen dieser Session wird sie/er ausgeschlossen und erhält dafür ebenfalls die Note 1.
Anmeldung zu den Fachprüfungen/Anmeldung zum Bachelorabschluss
Die Bachelor-Fachprüfungen sind eine Blockprüfung. Das heisst, dass alle drei Prüfungen in der gleichen Prüfungssession abgelegt werden müssen. Mit der Belegung der drei Fachprüfungsmodule während der Belegfrist ist zusätzlich die Anmeldung zum Bachelorabschluss einzureichen. Nur wer diese Anmeldung ausgefüllt hat, ist zu den Fachprüfungen zugelassen und hat gleichzeitig den Antrag auf Bachelor-Abschluss gestellt.
Aufteilung der Fachprüfungen
Die Voraussetzungen sind unter Studium A - Z im Punkt 'Erwerbstätigkeit' geregelt.
Klausurverlängerung
Das Verlängerungsgesuch für eine Klausurverlängerung bei den Fachprüfungen kann beim Studiendekanat eingereicht werden. Detaillierte Informationen dazu finden Sie im Merkblatt 'Verlängerungsgesuch' weiter unten auf dieser Seite.
Termine und Fristen
Die wichtigen Termine und Fristen entnehmen Sie bitte dem Dokument 'Bachelor: Termine und Fristen' weiter unten auf dieser Seite.
Übertritt ins Masterstudium
Die Ummeldung in den Masterstudiengang wird durch das Studiendekanat veranlasst. Sie erhalten das erforderliche Formular mit dem Resultat der Fachprüfungen direkt nach Abschluss des Bachelorstudiums. Weitere Informationen zum Übertritt erhalten Sie im Studiensekretariat der Universität Basel.
Wiederholung
Die Prüfungen können max. zweimal wiederholt werden. Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung erfolgt über das erneute Belegen des entsprechenden Prüfungsmoduls und dem erneuten Einreichen des Antrags auf Bachelor-Abschluss.
Gleichzeitig mit der Wiederholung der Fachprüfungen können auch Prüfungen im Masterstudium abgelegt werden. Das heisst, alle drei Fachprüfungen müssen in einem 1. Versuch bereits absolviert worden sein. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen wird dies nicht empfohlen.
Abmeldung
Ein Rückzug der Anmeldung nach Ende der Belegfrist ist nicht möglich. Bleibt ein Student oder eine Studentin ohne triftige Gründe einer Prüfung fern, erhalten sie die Note 1. Abmeldungen sind nur aus triftigen Gründen möglich. Eine Abmeldung wegen Krankheit ist nur mit Arztzeugnis und dem Formular Prüfungsabmeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Prüfungstermin möglich. Diese Dokumente sind an das Studiendekanat zu senden (Datum Poststempel).
Anmeldung (Master-Studierende)
Durch das Belegen der Lehrveranstaltung in den Online Services sind Sie automatisch zu den Prüfungen angemeldet. Bitte beachten Sie die anschliessenden separaten Informationen zum Studiengang Master Bilingue.
Anmeldung (Master Bilingue-Studierende)
Master Bilingue Studierende aus Genf sind an der Uni Basel als Gasthörer eingeschrieben und belegen die Lehrveranstaltungen im Studiensekretariat der Uni Basel am Petersplatz auf dem Hörerschein. Den Hörerschein erhalten Sie im Studiendekanat der Juristischen Fakultät. Mit dem Belegen der Lehrveranstaltungen sind Sie verbindlich zu den Leistungsüberprüfungen angemeldet. Während der Belegfrist ist eine Abmeldung beim zentralen Studiensekretariat (im Kollegienhaus) möglich. Nach Ende der Belegfrist ist die Prüfungsanmeldung definitiv. Wer nicht belegt hat, kann keine Prüfung absolvieren; dies gilt auch für Leistungsüberprüfungen in den Masterseminaren.
Klausurverlängerung
Das Verlängerungsgesuch für eine Klausurverlängerung bei den Masterprüfungen kann beim Studiendekanat eingereicht werden. Detaillierte Informationen dazu finden Sie im Merkblatt 'Verlängerungsgesuch' weiter unten auf dieser Seite.
Masterprüfungen ohne Bachelorabschluss
Gleichzeitig mit der Wiederholung der Fachprüfungen können auch Prüfungen im Masterstudium abgelegt werden. Das heisst, alle drei Fachprüfungen müssen in einem 1. Versuch bereits absolviert worden sein. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen wird dies nicht empfohlen.
Termine und Fristen
Die wichtigen Termine und Fristen entnehmen Sie bitte dem Dokument 'Master: Termine und Fristen' weiter unten auf dieser Seite.
Wiederholung
Die Prüfungen können einmal wiederholt werden. Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung erfolgt über das erneute Belegen der Lehrveranstaltung in dem Semester, in dem diese wieder angeboten wird. Die Lehrveranstaltungen werden in der Regel jedes zweite Semester angeboten.
Anmeldung / Abmeldung zu Leistungsüberprüfungen von Lehrveranstaltungen der Juristischen Fakultät
Die Informationen entnehmen Sie bitte den o.e. Registern Vorlesungsprüfungen (Bachelor) und Masterprüfungen bzw. den Dokumenten Bachelor: Termine und Fristen und Master: Termine und Fristen weiter unten auf dieser Seite
Anmeldung zum Doktoratsexamen (alte PO) bzw. zum Doktoratskolloquium (neue PO)
Die wichtigen Termine und Fristen entnehmen Sie bitte dem Dokument Doktorat: Termine und Fristen weiter unten auf dieser Seite.
Anmelde- und Prüfungsformalitäten
Für folgende Lehrveranstaltungen im Ausserfakultären Bereich ist die Belegung der Veranstaltung gleichzeitig die Anmeldung zur Prüfung:
- Rechtsmedizin für Juristen
- Kostenrechnung und Buchhaltung für Juristen
- Forensik bzw. forensische Psychiatrie
Diese Prüfungen werden nicht vom Studiendekanat der Juristischen Fakultät organisiert. Sie erscheinen deshalb nicht auf dem Prüfungsplan des Studiendekanats. Alle prüfungsrelevanten Informationen werden von den Dozierenden direkt bekanntgegeben.
Dies gilt auch für Studierende anderer Fakultäten.
Für Vorlesungen an anderen Fakultäten gelten deren Anmelde- und Prüfungsformalitäten.
Abmeldung
Bei Fernbleiben ohne Abmeldung erhalten Sie die Note 1. Abmeldungen sind aus triftigen Gründen möglich (z. B. Krankheit). Eine Abmeldung wegen Krankheit ist nur mit Arztzeugnis und dem Formular Prüfungsabmeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Prüfungstermin möglich. Diese Dokumente sind an das Studiendekanat zu senden (Datum Poststempel).
Anmeldung
Die Vorlesungen des Grundstudiums beginnen jeweils im Herbstsemester und laufen über zwei Semester. Belegen Sie die Vorlesungen und die dazugehörigen Tutorate in beiden Semestern. Die Grundstudiumsprüfungen finden jeweils im Juni statt, die Wiederholungsprüfungen im Okt./Nov.
Senden Sie ein Email mit Ihrem Namen/Vornamen, Matrikelnummer, Telefon- oder Handynummer und den Angaben, welche Prüfungen Sie absolvieren wollen, an Nicole.Saraceno@clutterunibas.ch
Fristen für Prüfungsanmeldungen: Im Frühjahrsemester immer während der Belegfrist, im Herbstsemester immer vom 1. - 31. August.
Wer nur die Lehrveranstaltung belegt, hat sich noch nicht zur Prüfung angemeldet! Auf verspätete Anmeldungen kann keine Rücksicht genommen werden.
Klausurverlängerung
Das Verlängerungsgesuch für eine Klausurverlängerung (z.B. fremdsprachige Matura) kann beim Studiendekanat eingereicht werden. Detaillierte Informationen dazu finde Sie im Merkblatt Verlängerungsgesuch.
Termine und Fristen
Die wichtigen Termine und Fristen entnehmen Sie bitte dem Dokument 'Bachelor Termine und Fristen' weiter unten auf dieser Seite.
Wiederholungsprüfung
Senden Sie ein Email mit Ihrem Namen/Vornamen, Matrikelnummer, Telefon- oder Handynummer und den Angaben, welche Prüfungen Sie absolvieren wollen, an Nicole.Saraceno@clutterunibas.ch. Für die Anmeldefristen siehe unter Anmeldung.
Hinweise zu den Vorlesungsprüfungen (Bachelor) und Masterprüfungen finden Sie in den entsprechenden Elementen auf dieser Seite.
Grundstudium:
Privatrecht I: Dienstag, 17. Januar 2023, 10.00 Uhr, online
Öffentliches Recht I: Dienstag, 17. Januar 2023, 16.15 Uhr, im Pro Iure Auditorium, Jur. Fakultät.
Strafrecht AT: Donnerstag, 19. Januar 2023, 12.30 Uhr, online
Rechtsgeschichte: Mittwoch 25. Januar 2023, 12.30 Uhr, online
BA- und MA-Vorlesungsprüfungen:
Völkerrechtlicher Teil der Klausur "Völker- und Europarecht": Dienstag, 21. Februar 2023 / 12.30 h bis 13 h im WWZ Auditorium, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Peter-Merian Weg 6
Rechtssoziologie: Dienstag, 21. Februar 2023 / 09.00 h, Pro Iure Auditorium, Juristische Fakultät
Sachenrecht: Donnerstag, 23. Februar 2023 / 12.15 h, Pro Iure Auditorium, Juristische Fakultät
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht: Mittwoch, 8. März 2023 / 14.15 h Seminarraum 13, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Peter-Merian Weg 6
Fachprüfungen:
Privatrecht: Freitag, 10. Februar 2023 / 10.00 h im Seminarraum S 6/7, Juristische Fakultät
Strafrecht: Mittwoch, 22. Februar 2023 / 12.15 h im Pro Iure Auditorium, Juristische Fakultät

Juristische Fakultät
Studiendekanat
Peter Merian-Weg 8
4002 Basel
Tel: +41 61 207 25 30