Prüfungen
Im Bachelor- und Masterstudium werden die Prüfungen sowohl mündlich wie auch schriftlich durchgeführt. Bei den mündlichen Prüfungen sind es in der Regel Zweierprüfungen. Die Prüfungspartner werden zufällig zugeteilt. Im Bachelor dauern die mündlichen Prüfungen 20 Minuten (Einzelprüfung 15 Minuten) und im Master 30 Minuten (Einzelprüfung 20 Minuten). Klausuren dauern im Bachelor zwei Stunden, die Bachelor-Fachprüfungen fünf Stunden und im Masterstudium 3 Stunden. Weitere Informationen zur Durchführung von Klausuren und Einsichtnahme in schriftliche Prüfungen finden Sie bei den jeweiligen Unterpunkten resp. in den entsprechenden Dokumente am Ende dieser Seite.
- Bei den Bachelorvorlesungs- und Fachprüfungsklausuren liegen die Gesetzestexte grundsätzlich im Prüfungsraum bereit.
- Bei den Masterklausuren sind die Gesetze in jedem Fall durch die Studierenden selbst mitzubringen.
- Bei den mündlichen Prüfungen werden die Gesetze durch die Prüfenden direkt abgegeben oder die Prüfenden informieren über allenfalls mitzubringende Gesetze.
- Informationen zu den Gesetzen stehen zu gegebener Zeit direkt auf dem Prüfungsmodul im Vorlesungsverzeichnis.
- Eine Abmeldung wegen Krankheit ist mit Arztzeugnis möglich, wobei das Formular der Universität verwendet werden kann. Zusätzlich muss das Formular Prüfungsabmeldung in jedem Fall abgegeben werden. Das Arztzeugnis und das Formular Prüfungsabmeldung müssen spätestens innerhalb von 10 Tagen seit dem Prüfungstermin beim Studiendekanat eingereicht werden (Datum E-Mail resp. Poststempel).
- Eine Abmeldung aus triftigen Gründen ist mit einem entsprechenden Nachweis und dem Formular Prüfungsabmeldung ebenfalls möglich. Auch in diesem Fall müssen der Nachweis und das Formular Prüfungsabmeldung spätestens innerhalb von 10 Tagen seit dem Prüfungstermin beim Studiendekanat eingereicht werden.
- In allen anderen Fällen gilt das Fernbleiben von einer Prüfung als ordentlicher Prüfungsversuch und wird mit der Note 1 bewertet.
- Kann jemand nicht zu einer mündlichen Prüfung antreten, wird zusätzlich und in jedem Fall erwartet, dass sich die Studierenden rechtzeitig per Mail bei der Prüferin/beim Prüfer abmelden.
Abbruch Bachelor-Grundstudiumsprüfungen mit Arztzeugnis oder aus triftigem Grund
Die Bachelor-Grundstudiumsprüfung ist eine Blockprüfung. Gemäss § 10 Abs. 1 BLawO (Ordnung für das Bachelorstudium Rechtswissenschaft der Juristischen Fakultät der Universität Basel vom 1. Dezember 2011 ) müssen alle vier Grundstudiumsprüfungen in der gleichen Prüfungssession absolviert werden. Zudem sollte Folgendes beachtet werden:
- Eine Abmeldung wegen Krankheit oder aus triftigen Gründen ist nur mit Arztzeugnis oder entsprechenden Dokumenten und dem Formular Prüfungsabmeldung möglich. Weitere Informationen zur Prüfungsabmeldung finden Sie hier.
- Wer zur ersten Grundstudiumsprüfung nicht antreten kann, meldet sich mit Arztzeugnis und dem Formular Prüfungsabmeldung oder entsprechenden Dokumenten ab und ist automatisch auch von den drei anderen Grundstudiumsprüfungen abgemeldet. Wer nach Absolvierung der ersten, zweiten oder dritten Grundstudiumsprüfung abbrechen muss, meldet sich umgehend beim Studiendekanat mit den entsprechenden Dokumenten ab und bricht somit die Prüfungssession ab. Dies bedeutet, dass man automatisch von den noch nicht abgelegten Prüfungen abgemeldet ist.
- Erfolgt bei den Grundstudiumsprüfungen ein Prüfungsabbruch, bleiben die vor dem Abbruch in derselben Session absolvierten Prüfungsergebnisse bestehen.
- Der Kandidatin/dem Kandidaten wird ein schriftlicher Bewertungsentscheid zugestellt.
Abbruch Bachelor-Grundstudiumsprüfungen ohne triftigen Grund
Wer bei einer Grundstudiumsprüfung ohne triftigen Grund oder Arztzeugnis nicht erscheint, erhält für diese Prüfung die Note 1. Von den weiteren Prüfungen dieser Session wird sie/er ausgeschlossen und erhält dafür ebenfalls die Note 1.
Anmeldung
Die Grundstudiumsprüfungen sind eine Blockprüfung. Das heisst, alle vier Prüfungen sollen in derselben Prüfungssession abgelegt werden. Studierende im Bachelorstudiengang Rechtswissenschaft werden nach zwei Semestern automatisch zu den Grundstudiumsprüfungen angemeldet. Ebenso werden sie zu den Wiederholungsprüfungen automatisch angemeldet, falls eine Wiederholung erforderlich ist. Das Verlängerungsgesuch für eine Klausurverlängerung bei den Grundstudiumsprüfungen kann beim Studiendekanat eingereicht werden. Detaillierte Informationen dazu finden Sie im Merkblatt Verlängerungsgesuch.
Aufteilung
Für eine Aufteilung der Grundstudiumsprüfungen beachten Sie bitte die Informationen im Punkt "Erwerbstätigkeit" resp. "Betreuungspflichten".
Termine und Fristen
Die wichtigen Termine und Fristen entnehmen Sie bitte dem Dokument 'Bachelor: Termine und Fristen' weiter unten auf dieser Seite.
Abmeldung
Ein Rückzug der Anmeldung nach Ende der Belegfrist ist nicht möglich. Studierende, die einer Prüfung ohne triftige Gründe fernbleiben, erhalten die Note 1. Weitere Informationen zur Prüfungsabmeldung finden Sie hier.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt durch das Belegen der Lehrveranstaltung und zusätzlich dem Belegen des entsprechenden Bachelor-Prüfungsmoduls in den Online Services.
Ausnahme: Für die Fächer aus den Grundlagen des Rechts, z.B. Gender Law, Rechtsphilosophie, Verfassungstheorie etc., gilt das Belegen der Lehrveranstaltung als Anmeldung zur Prüfung.
OR BT, Verwaltungsrecht, Strafrecht BT sind zweisemestrige Veranstaltungen. Voraussetzung für die Anmeldung zur Prüfung ist, dass die Studierenden Teil I (Herbstsemester) und Teil II (Frühjahrssemester) belegt und gehört haben. Zur Prüfung dürfen sie sich erst in dem Semester anmelden, in dem sie auch den zweiten Teil der Lehrveranstaltung belegt haben. Die Anmeldung zur Prüfung muss zwingend durch das zusätzliche Belegen des Prüfungsmoduls erfolgen.
Das Verlängerungsgesuch für eine Klausurverlängerung bei den Vorlesungsprüfungen kann beim Studiendekanat eingereicht werden. Detaillierte Informationen dazu finden Sie im Merkblatt 'Verlängerungsgesuch' weiter unten auf dieser Seite.
Termine und Fristen
Die wichtigen Termine und Fristen entnehmen Sie bitte dem Dokument' Bachelor: Termine und Fristen' weiter unten auf dieser Seite.
Wiederholung
Die Prüfungen können einmal wiederholt werden. Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung erfolgt über das erneute Belegen des entsprechenden Prüfungsmoduls. Die Lehrveranstaltung muss nicht erneut belegt werden.
Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung eines Grundlagenfachs erfolgt über das erneute Belegen der Lehrveranstaltung in dem Semester, in dem diese wieder angeboten wird – in der Regel jedes zweite Semester.
Das müssen Sie vor der Anmeldung zu den Fachprüfungen beachten:
- Überprüfen Sie anhand des Belegungsplans Ihre Belegungen. Bei fehlenden Belegungen oder Unklarheiten nehmen Sie bitte mit Frau Irene Doppler (Studiendekanat) Kontakt auf. Eine Nachbelegung kann mit Kosten verbunden sein.
- Zusammen mit den Fachprüfungen können in der gleichen Prüfungssession ungenügende Vorlesungsprüfungen wiederholt werden, falls noch offene Versuche vorhanden sind. Wir empfehlen Ihnen dies im Hinblick auf ein erfolgreiches Bestehen aller Prüfungen aber nicht.
- Folgende Vorlesungsmodule müssen im Rahmen eines 1. Versuchs zwingend vor den Fachprüfungen abgelegt worden sein:
§17, lit. a – d, Promotionsordnung BLaw: Obligationenrecht Besonderer Teil oder Gesellschaftsrecht - Erbrecht, Familienrecht oder Sachenrecht - Strafrecht Besonderer Teil - Verwaltungsrecht. - 1. Versuche folgender Module können zusammen mit den Fachprüfungen in der gleichen Prüfungssession abgelegt werden:
§17, lit. e – g, Promotionsordnung BLaw: - ZPO - Völker- und Europarecht - Module aus Grundlagen des Rechts. - Das erforderliche Seminar kann im Ausnahmefall im gleichen Semester wie die Fachprüfungen belegt und die Arbeit geschrieben werden. Die Bewertung des Seminars muss jedoch am Freitag vor Beginn der mündlichen Fachprüfungssession auf dem Leistungskonto als genügend bewertet sein. Ansonsten ist die Anmeldung zu den Fachprüfungen gänzlich hinfällig.
- Ausserfakultäre Leistungen können im gleichen Semester wie die Fachprüfungen belegt und die Leistungsüberprüfung abgelegt werden. Die Bewertung muss am Freitag vor Beginn der mündlichen Fachprüfungssession auf dem Leistungskonto als genügend bewertet sein. Ansonsten ist die Anmeldung zu den Fachprüfungen gänzlich hinfällig.
Abbruch Bachelor Fachprüfungen mit Arztzeugnis oder aus triftigem Grund
Die Bachelor Fachprüfung ist eine Blockprüfung. Gemäss § 21 Abs. 3 BlawO müssen alle drei Fachprüfungen in derselben Prüfungssession absolviert werden. Zudem sollte Folgendes beachtet werden:
- Eine Abmeldung wegen Krankheit oder aus anderen triftigen Gründen ist nur mit Arztzeugnis oder entsprechenden Dokumenten und dem Formular Prüfungsabmeldung möglich. Weitere Informationen zur Prüfungsabmeldung finden Sie hier.
- Wer bereits zur ersten Fachprüfung nicht antreten kann, ist automatisch von den zwei anderen Fachprüfungen abgemeldet.
- Wer nach Absolvierung der ersten oder zweiten Bachelor-Fachprüfung abbrechen muss, ist von den noch nicht abgelegten Prüfungen automatisch abgemeldet. Die vor dem Abbruch in derselben Session absolvierten Prüfungsergebnisse bleiben bestehen.
Abbruch Bachelor-Fachprüfungen ohne triftigen Grund
Wer bei einer Fachprüfung ohne triftigen Grund oder Arztzeugnis nicht erscheint, erhält für diese Prüfung die Note 1. Von den weiteren Prüfungen dieser Session wird sie/er ausgeschlossen und erhält dafür ebenfalls die Note 1.
Anmeldung zu den Fachprüfungen/Anmeldung zum Bachelorabschluss
Die Bachelor-Fachprüfungen sind eine Blockprüfung. Das heisst, dass alle drei Prüfungen in der gleichen Prüfungssession abgelegt werden müssen. Mit der Belegung der drei Fachprüfungsmodule während der Belegfrist ist zusätzlich die Anmeldung zum Bachelorabschluss einzureichen. Nur wer diese Anmeldung ausgefüllt hat, ist zu den Fachprüfungen zugelassen und hat gleichzeitig den Antrag auf Bachelor-Abschluss gestellt.
Aufteilung der Fachprüfungen
Die Voraussetzungen sind unter Studium A - Z im Punkt 'Erwerbstätigkeit' geregelt.
Klausurverlängerung
Das Verlängerungsgesuch für eine Klausurverlängerung bei den Fachprüfungen kann beim Studiendekanat eingereicht werden. Detaillierte Informationen dazu finden Sie im Merkblatt 'Verlängerungsgesuch' weiter unten auf dieser Seite.
Termine und Fristen
Die wichtigen Termine und Fristen entnehmen Sie bitte dem Dokument 'Bachelor: Termine und Fristen' weiter unten auf dieser Seite.
Übertritt ins Masterstudium
Die Ummeldung in den Masterstudiengang wird durch das Studiendekanat veranlasst. Sie erhalten das erforderliche Formular mit dem Resultat der Fachprüfungen direkt nach Abschluss des Bachelorstudiums. Weitere Informationen zum Übertritt erhalten Sie im Studiensekretariat der Universität Basel.
Wiederholung
Die Prüfungen können max. zweimal wiederholt werden. Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung erfolgt über das erneute Belegen des entsprechenden Prüfungsmoduls und dem erneuten Einreichen des Antrags auf Bachelorabschluss.
Abmeldung
Ein Rückzug der Anmeldung nach Ende der Belegfrist ist nicht möglich. Studierende, die ohne triftige Gründe einer Prüfung fernbleiben, erhalten die Note 1. Weitere Informationen zur Prüfungsabmeldung finden Sie hier.
Anmeldung (Masterstudierende)
Durch das Belegen der Lehrveranstaltung in den Online Services sind Sie automatisch zu den Prüfungen angemeldet. Bitte beachten Sie die anschliessenden separaten Informationen zum Studiengang Master Bilingue.
Anmeldung (Master Bilingue-Studierende)
Master Bilingue Studierende aus Genf sind an der Uni Basel als Gasthörer eingeschrieben und belegen die Lehrveranstaltungen im Studiensekretariat der Uni Basel am Petersplatz auf dem Hörerschein. Den Hörerschein erhalten Sie im Studiendekanat der Juristischen Fakultät. Mit dem Belegen der Lehrveranstaltungen sind Sie verbindlich zu den Leistungsüberprüfungen angemeldet. Während der Belegfrist ist eine Abmeldung beim zentralen Studiensekretariat (im Kollegienhaus) möglich. Nach Ende der Belegfrist ist die Prüfungsanmeldung definitiv. Wer nicht belegt hat, kann keine Prüfung absolvieren; dies gilt auch für Leistungsüberprüfungen in den Masterseminaren.
Klausurverlängerung
Das Verlängerungsgesuch für eine Klausurverlängerung bei den Masterprüfungen kann beim Studiendekanat eingereicht werden. Detaillierte Informationen dazu finden Sie im Merkblatt 'Verlängerungsgesuch' weiter unten auf dieser Seite.
Termine und Fristen
Die wichtigen Termine und Fristen entnehmen Sie bitte dem Dokument 'Master: Termine und Fristen' weiter unten auf dieser Seite.
Wiederholung
Die Prüfungen können einmal wiederholt werden. Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung erfolgt über das erneute Belegen der Lehrveranstaltung in dem Semester, in dem diese wieder angeboten wird. Die Lehrveranstaltungen werden in der Regel jedes zweite Semester angeboten.
Anmelde- und Prüfungsformalitäten
Für folgende Lehrveranstaltungen im Ausserfakultären Bereich ist die Belegung der Veranstaltung gleichzeitig die Anmeldung zur Prüfung:
- Rechtsmedizin für Juristen
- Kostenrechnung und Buchhaltung für Juristen
- Forensik bzw. forensische Psychiatrie
Diese Prüfungen werden nicht vom Studiendekanat der Juristischen Fakultät organisiert. Sie erscheinen deshalb nicht auf dem Prüfungsplan des Studiendekanats. Alle prüfungsrelevanten Informationen werden von den Dozierenden direkt bekanntgegeben.
Dies gilt auch für Studierende anderer Fakultäten.
Für Vorlesungen an anderen Fakultäten gelten deren Anmelde- und Prüfungsformalitäten.
Abmeldung
Bei Fernbleiben ohne Abmeldung erhalten Sie die Note 1. Abmeldungen sind aus triftigen Gründen möglich (z. B. Krankheit). Eine Abmeldung wegen Krankheit ist nur mit Arztzeugnis und dem Formular Prüfungsabmeldung innerhalb von 10 Tagen nach dem Prüfungstermin möglich. Diese Dokumente sind an das Studiendekanat zu senden (Datum E-Mail oder Poststempel).
Anmeldung
Die Vorlesungen des Grundstudiums beginnen jeweils im Herbstsemester und laufen über zwei Semester. Belegen Sie die Vorlesungen und die dazugehörigen Tutorate in beiden Semestern. Die Grundstudiumsprüfungen finden jeweils im Juni statt, die Wiederholungsprüfungen im Okt./Nov.
Senden Sie ein Email mit Ihrem Namen/Vornamen, Matrikelnummer, Telefon- oder Handynummer und den Angaben, welche Prüfungen Sie absolvieren wollen, an Nicole.Saraceno@clutterunibas.ch
Fristen für Prüfungsanmeldungen: Im Frühjahrsemester immer während der Belegfrist, im Herbstsemester immer vom 1. - 31. August.
Wer nur die Lehrveranstaltung belegt, hat sich noch nicht zur Prüfung angemeldet! Auf verspätete Anmeldungen kann keine Rücksicht genommen werden.
Klausurverlängerung
Das Verlängerungsgesuch für eine Klausurverlängerung (z.B. fremdsprachige Matura) kann beim Studiendekanat eingereicht werden. Detaillierte Informationen dazu finde Sie im Merkblatt Verlängerungsgesuch.
Termine und Fristen
Die wichtigen Termine und Fristen entnehmen Sie bitte dem Dokument 'Bachelor Termine und Fristen' weiter unten auf dieser Seite.
Wiederholungsprüfung
Senden Sie ein Email mit Ihrem Namen/Vornamen, Matrikelnummer, Telefon- oder Handynummer und den Angaben, welche Prüfungen Sie absolvieren wollen, an Nicole.Saraceno@clutterunibas.ch. Für die Anmeldefristen siehe unter Anmeldung.
Hinweise zu den Vorlesungsprüfungen (Bachelor) und Masterprüfungen finden Sie in den entsprechenden Elementen auf dieser Seite.
Grundstudiumsprüfungen:
Öffentliches Recht I: Montag, 7. August 2023, 16.15 Uhr, Pro Iure Auditorium, Juristische Fakultät Basel.
Strafrecht AT: Montag, 14. August 2023, 14.15 Uhr, Pro Iure Auditorium, Juristische Fakultät Basel.
Rechtsgeschichte: Mittwoch, 16. August 2023, 10.00 Uhr, online auf Zoom.
Klausureinsicht: Nach der Teilnahme bei der Klausurbesprechung kann die eigene Klausur am 17. August, 9.00 - 12.00 Uhr an der Juristischen Fakultät im Seminarraum S3 eingesehen werden.
Voranmeldung für Klausureinsicht: bis 15. August per Email an Rebekka.Gigon@clutterunibas.ch. Die Termine werden anschliessend per Email bekannt gegeben.
Privatrecht I: Montag, 11. September 2023, 10.00 Uhr, online auf Zoom.
Klausureinsicht: Montag, 11. September 2023, 15.00 Uhr im Pro Iure Auditorium.
Individuelle Klausurbesprechung: Nach Teilnahme an der Klausureinsicht am 11. September 2023, kann gegen Voranmeldung bis spätestens 13. September per Email an elia.ruberti@clutterunibas.ch die eigene Klausur individuell eingesehen werden. Die Termine werden per Email bekannt gegeben.
BA- und MA-Vorlesungsprüfungen:
ZPO: Montag, 18. September 2023 / 12.15 h WWZ Auditorium, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Peter-Merian Weg 6
Strafrecht BT: Montag, 25. September 2023 / 15.15 h Pro Iure Auditorium, Juristische Fakultät, Peter-Merian Weg 8
Fachprüfungen
Öffentliches Recht: Montag, 18.9.23 / 13.00 h im Seminarraum 15, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Der Ablauf sieht vor, dass Sie Einsicht in Ihre Prüfung haben können. Wird eine öffentliche Klausurbesprechung durchgeführt, ist die Einsichtnahme erst nach diesem Termin möglich. Für die Einsicht müssen Sie mit dem Sekretariat einen Termin vereinbaren. Bitte richten Sie Ihre Anfrage an: lstschefer-ius@clutterunibas.ch.
Strafrecht: Donnerstag, 21.9.23 / 12.15 h im Seminarraum 6/7, Juristische Fakultät
Der Ablauf sieht vor, dass Sie Einsicht in Ihre Prüfung haben können. Wird eine öffentliche Klausurbesprechung durchgeführt, ist die Einsichtnahme erst nach diesem Termin möglich. Für die Einsicht müssen Sie mit dem Sekretariat einen Termin vereinbaren. Bitte richten Sie Ihre Anfrage an: office-wohlers-ius@clutterunibas.ch.

Juristische Fakultät
Studiendekanat
Peter Merian-Weg 8
4002 Basel
Tel: +41 61 207 25 30