Doktoratsprogramm "Recht im Wandel"

 

Das Doktoratsprogramm «Recht im Wandel» umfasst eine Gruppe von derzeit zwischen 20 und 30 Doktorierenden, die miteinander und mit den Dozierenden der Fakultät in einem engen und regelmässigen Austausch stehen. Es bietet seinen Mitgliedern durch die Organisation von Doktorandenkolloquien, Jahreskonferenzen, Ringvorlesungen und massgeschneiderten Workshops ein strukturiertes Ausbildungsprogramm.

Das Doktoratsprogramm gliedert sich in die drei Säulen «Technischer Wandel», «Gesellschaftlicher Wandel» und «Wirtschaftlicher Wandel». Alle Doktorierenden der Fakultät, die ein fachlich einschlägiges Dissertationsvorhaben vorweisen, können in das Doktoratsprogramm aufgenommen werden. Es besteht die Möglichkeit, sich für Anschubstipendien zu bewerben und finanzielle Zuschüsse für Tagungsteilnahmen und Reisekosten zu beantragen.

Die allgemeinen Bedingungen des Doktoratsstudiums gelten auch für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Doktoratsprogramms, jedoch wird der Erwerb von 18 KP vorausgesetzt, wobei die Doktorierenden dazu verpflichtet sind, im Rahmen der halbjährlich stattfindenden Kolloquien Vorträge zu halten und an einer bestimmten Anzahl von internen Treffen teilzunehmen. Die erfolgreiche Teilnahme wird durch ein gesondertes Zertifikat bestätigt.