Die juristische Fakultät ist gegenüber Open Access (OA) Initiativen offen. Für einen Teil der Publikationen unserer Fakultät ist OA allerdings gegenwärtig nicht praktikabel.
Die «Auslegende Erklärung der juristischen Fakultät» zur OA-Policy der Universität Basel schafft diesbezüglich Transparenz. Sie unterstützt die grundsätzlichen Zielsetzungen der OA-Policy der Universität und nimmt auf die spezifischen Rahmenbedingungen und Handlungsspielräume der Rechtswissenschaften Rücksicht.
Die Erklärung wurde am 3. Dezember 2020 von der Fakultätsversammlung einstimmig verabschiedet und am 7. Dezember 2020 vom Vizerektorat Forschung der Universität Basel zustimmend zur Kenntnis genommen.