
Nachwuchsförderung
Die Nachwuchsförderung der Juristischen Fakultät umfasst die Gruppen der Habilitanden, Doktoranden und der Ambizione-Forscher.
Mit der Habilitation werden wissenschaftlich ausgewiesene Personen zu Privatdozentinnen bzw. Privatdozenten ernannt. Sie erhalten damit die venia docendi für einen Wissenschaftsbereich.
Ziel der Habilitation ist die Feststellung der Lehrbefähigung bei Personen insbesondere des wissenschaftlichen Nachwuchses, die in Forschung und Lehre auf hohem wissenschaftlichen Niveau selbständig tätig sein wollen. Die wissenschaftliche Beurteilung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Habiltitationsleistung, anderer gleichwertiger Publikationen oder der Habilitation an einer anderen Universität sowie dem Nachweis pädagogisch-didaktischer Fähigkeiten.
Jede Privatdozentin bzw. jeder Privatdozent ist verpflichtet, wissenschaftlich tätig zu bleiben und eine Lehrveranstaltung im durchschnittlichen Umfang von zwei Semesterwochenstunden in dem Wissenschaftsbereich wahrzunehmen, für den die venia docendi erteilt worden ist.
Die Juristische Fakultät hat am 5. November 2009 ergänzende Bestimmungen zur Habilitationsordnung der Universität Basel erlassen (siehe aufgeführte Dokumente).
Dokumente
Nach dem Erwerb des Masterabschlusses kann die universitäre Ausbildung durch das Verfassen einer Dissertation weitergeführt werden. Eine Dissertation ist nicht nur die Grundlage für eine wissenschaftliche Karriere, sondern auch ein Leistungsnachweis, welcher ausserhalb des akademischen Umfelds anerkannt wird. Alles weitere zum Thema Promotion finden Sie im Bereich Studieninformationen: Doktorat.
Juristische Fakultät
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