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SUMMARY:Recht aktuell: 2. Basler Sozialversicherungsrechtstagung - Der Ansp
 ruch auf IV-Renten der Invalidenversicherung 
DESCRIPTION:Eingliederung vor Rente\, lautet der Grundsatz der Invalidenver
 sicherung seit ihrem Beginn. In den letzten Jahren wurde in der Politik un
 d der Praxis zu Recht der Fokus auf die (Wieder-)Eingliederung invalider P
 ersonen in den Arbeitsmarkt gelegt und das Instrumentarium der IV wurde en
 tsprechend ausgebaut. Auch sollen bereits berentete Versicherte wieder aus
  der IV „ausgegliedert“ und in den Arbeitsmarkt integriert werden. Bei
  all diesen Entwicklungen geht vergessen\, dass die Invalidenversicherung 
 auch den Auftrag hat\, den Versicherten bei Vorliegen einer entsprechenden
  Invalidität Rentenleistungen zu gewähren. Das ist für die Existenzsich
 erung äussert zentral\, denn auch die berufliche Vorsorge knüpft den Ans
 pruch auf eine Invaliditätsleistung an den Rentenbescheid der IV. Eine IV
 -Rente führt überdies bei entsprechendem Bedarf auch zu einem Anspruch a
 uf Ergänzungsleistungen.\\r\\nIm Rahmen dieser Tagung soll der Anspruch a
 uf IV-Renten im Zentrum stehen. Am Vormittag werden erst Grundlagen des In
 validitätsbegriffs (Gesundheitsschaden\, Arbeits- und Erwerbs-unfähigkei
 t) thematisiert. Danach folgen vertiefte Ausführungen zu den Methoden der
  Feststellung der Invalidität\, wobei besonders auf die Neuerungen im Zus
 ammenhang mit der gemischten Methode eingegangen wird. Die IV-Rente ist ke
 ine voraussetzungslos geschuldete Dauerleistung. Das dritte Referat widmet
  sich deshalb dem komplexen Thema der IV-Rentenrevision. Abgeschlossen wir
 d der Vormittag mit einem Vortrag über den aktuellen Stand der IV-Revisio
 n\, die unter anderem neu ein stufenloses Rentensystem vorsieht.\\r\\nDer 
 erste Teil des Nachmittags steht im Zeichen der Auswirkungen der Invalidit
 ät in der Unfallversicherung und in der beruflichen Vorsorge. Dabei komme
 n Gemeinsamkeiten und Unterschiede hinsichtlich der Invaliditätsfeststell
 ung ebenso zur Sprache wie schwierige Koordinationsfragen. Der Anspruch au
 f eine IV-Rente bedeutet nicht zwangsläufig\, gänzlich von der Arbeitswe
 lt ausgeschlossen zu sein\, besonders dann\, wenn nur Teilrenten ausgerich
 tet werden. Die Implikationen des (Teil-)Rentenbezugs auf das Arbeitsverh
 ältnis bzw. das Arbeitsrecht bilden den Schwerpunkt des nächsten Referat
 s. Der letzte Beitrag beschäftigt sich mit den IV-Renten und Invalidität
  ohne Rentenanspruch im Bereiche der Ergänzungs-leistungen und der Sozial
 hilfe. \\r\\nDas detaillierte Programm können Sie dem angehängten Flyer 
 entnehmen. Sie können sich via dem angehängten Talon oder direkt online 
 anmelden [https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLScY6b5Y90luxS0_rmMz2TWY
 BuF5WpYbnQLNDOqLeyWnMNq-Eg/viewform].\\r\\nAnmeldefrist: 3. Dezember 2018\
 \r\\nEinzahlung bitte mit der Anmeldung auf folgendes Konto: Basler Kanton
 albank\, 4002 Basel\, zugunsten von: CH46 0077 0020 0590 4392 2\, BIC BKBB
 CHBBXXX\, Universität Basel\, Ressort Finanzen\, Postfach 732\, 4003 Base
 l\; Zahlungszweck: DRW2238 - 2. Basler Sozialversicherungsrechtstagung (bi
 tte auch den Teilnehmernamen angeben).\\r\\nAnnullierungsbestimmungen: Bei
  Abmeldungen\, die später als 9.11.2018 erfolgen\, werden CHF 200.— in 
 Rechnung gestellt\, bei Abmeldungen nach dem 23.11.2018 wird der volle Bet
 rag in Rechnung gestellt. Ersatzteilnehmende sind willkommen.
X-ALT-DESC:Eingliederung vor Rente\, lautet der Grundsatz der Invalidenvers
 icherung seit ihrem Beginn. In den letzten Jahren wurde in der Politik und
  der Praxis zu Recht der Fokus auf die (Wieder-)Eingliederung invalider Pe
 rsonen in den Arbeitsmarkt gelegt und das Instrumentarium der IV wurde ent
 sprechend ausgebaut. Auch sollen bereits berentete Versicherte wieder aus 
 der IV „ausgegliedert“ und in den Arbeitsmarkt integriert werden. Bei 
 all diesen Entwicklungen geht vergessen\, dass die Invalidenversicherung a
 uch den Auftrag hat\, den Versicherten bei Vorliegen einer entsprechenden 
 Invalidität Rentenleistungen zu gewähren. Das ist für die Existenzsiche
 rung äussert zentral\, denn auch die berufliche Vorsorge knüpft den Ansp
 ruch auf eine Invaliditätsleistung an den Rentenbescheid der IV. Eine IV-
 Rente führt überdies bei entsprechendem Bedarf auch zu einem Anspruch au
 f Ergänzungsleistungen.\nIm Rahmen dieser Tagung soll der Anspruch auf IV
 -Renten im Zentrum stehen. Am Vormittag werden erst Grundlagen des Invalid
 itätsbegriffs (Gesundheitsschaden\, Arbeits- und Erwerbs-unfähigkeit) th
 ematisiert. Danach folgen vertiefte Ausführungen zu den Methoden der Fest
 stellung der Invalidität\, wobei besonders auf die Neuerungen im Zusammen
 hang mit der gemischten Methode eingegangen wird. Die IV-Rente ist keine v
 oraussetzungslos geschuldete Dauerleistung. Das dritte Referat widmet sich
  deshalb dem komplexen Thema der IV-Rentenrevision. Abgeschlossen wird der
  Vormittag mit einem Vortrag über den aktuellen Stand der IV-Revision\, d
 ie unter anderem neu ein stufenloses Rentensystem vorsieht.\nDer erste Tei
 l des Nachmittags steht im Zeichen der Auswirkungen der Invalidität in de
 r Unfallversicherung und in der beruflichen Vorsorge. Dabei kommen Gemeins
 amkeiten und Unterschiede hinsichtlich der Invaliditätsfeststellung ebens
 o zur Sprache wie schwierige Koordinationsfragen. Der Anspruch auf eine IV
 -Rente bedeutet nicht zwangsläufig\, gänzlich von der Arbeitswelt ausges
 chlossen zu sein\, besonders dann\, wenn nur Teilrenten ausgerichtet werde
 n. Die Implikationen des (Teil-)Rentenbezugs auf das Arbeitsverhältnis bz
 w. das Arbeitsrecht bilden den Schwerpunkt des nächsten Referats. Der let
 zte Beitrag beschäftigt sich mit den IV-Renten und Invalidität ohne Rent
 enanspruch im Bereiche der Ergänzungs-leistungen und der Sozialhilfe. \nD
 as detaillierte Programm können Sie dem angehängten Flyer entnehmen. Sie
  können sich via dem angehängten Talon oder <a class="external-link-new-
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 oogle.com/forms/d/e/1FAIpQLScY6b5Y90luxS0_rmMz2TWYBuF5WpYbnQLNDOqLeyWnMNq-
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 ezember 2018<br /><b></b>\n<b>Einzahlung</b> bitte mit der Anmeldung auf f
 olgendes Konto: Basler Kantonalbank\, 4002 Basel\, zugunsten von: CH46 007
 7 0020 0590 4392 2\, BIC BKBBCHBBXXX\, Universität Basel\, Ressort Finanz
 en\, Postfach 732\, 4003 Basel\; Zahlungszweck: DRW2238 - 2. Basler Sozial
 versicherungsrechtstagung (bitte auch den Teilnehmernamen angeben).<br /><
 b></b>\n<b>Annullierungsbestimmungen</b>: Bei Abmeldungen\, die später al
 s 9.11.2018 erfolgen\, werden CHF 200.— in Rechnung gestellt\, bei Abmel
 dungen nach dem 23.11.2018 wird der volle Betrag in Rechnung gestellt. Ers
 atzteilnehmende sind willkommen.<br /><br />
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