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SUMMARY:Recht aktuell: 3. Basler Sozialversicherungsrechtstagung Arbeitsunf
 ähigkeit – wer bestimmt sie und welche Folgen hat sie?
DESCRIPTION:Die gesundheitlich bedingte Arbeitsunfähigkeit bildet das Eint
 rittstor zu Leistungen der Sozial- und Privatversicherer\, verpflichtet Ar
 beitgeber zum Leisten von Lohnfortzahlung und schützt\, wenn auch nur bes
 chränkte Zeit\, vor Kündigung. Aus einer ärztlich bescheinigten Arbeits
 unfähigkeit folgt nicht zwangsläufig auch deren rechtliche Anerkennung\,
  denn die juristische Beurteilung erfordert auch eine Zumutbarkeitsprüfun
 g. Ob eine Arbeitsunfähigkeit anerkannt wird oder nicht\, hat für die be
 troffenen Personen – und die leistungspflichtigen Institutionen  – er
 hebliche Auswirkungen. Es ist vor diesem Hintergrund nicht erstaunlich\, d
 ass die Arbeitsunfähigkeit und v.a. deren Nachweis in der Praxis immer wi
 eder zu Unklarheiten und Problemen führen. Eine intensive und nicht immer
  widerspruchsfreie Rechtsprechung bietet zum Teil Orientierung und Hilfe\,
  schafft aber auch neue Unsicherheiten.\\r\\nDie Tagung wird Gelegenheit b
 ieten\, Feststellung und Folgen der Arbeitsunfähigkeit mit Blick auf die 
 erforderliche Kooperation zwischen Medizin und Recht einerseits und das ko
 mplexe Zusammenspiel zwischen den einzelnen Sozialversicherungszweigen sow
 ie Arbeitgebern\, Privatversicherern und Sozialhilfe andererseits zu veror
 ten. Am Vormittag werden zuerst die Grundlagen des Begriffs der Arbeitsunf
 ähigkeit und die Anforderungen an den Beweis im Sozial- und Privatversich
 erungsrecht dargelegt (Dupont)\, ehe die Zusammenarbeit zwischen Medizin u
 nd Recht mit gleich drei Referaten intensiv diskutiert wird (Bollag\, Jege
 r\, Gächter). Ein Podium mit allen Referierenden des Vormittags erwartet 
 Sie vor dem Mittagessen. \\r\\nDie Nachmittagsreferate widmen sich der Arb
 eitsunfähigkeit in der Privatversicherung und im Arbeitsrecht (Müller\, 
 Pärli). Eine wichtige Ergänzung trägt das Referat zur Bedeutung der Arb
 eitsunfähigkeit in der Arbeitslosenversicherung\, der EL und der Sozialhi
 lfe bei (Mösch Payot). Das letzte Referat (Kieser) vor dem Abschlusspodiu
 m steht im Zeichen der Koordination zwischen verschiedenen Leistungen bei 
 Arbeitsunfähigkeit\, wobei insbesondere auch die Koordinationsprobleme be
 i teilweiser Arbeitsunfähigkeit angesprochen werden. \\r\\nEs erwartet Si
 e eine vielfältige Tagung mit einem klaren Fokus. Kompetente Referierende
  stellen die Rechtslage dar\, greifen ausgewählte Probleme heraus\, zeige
 n Lösungsmöglichkeiten auf und scheuen sich nicht\, auch kritische Frage
 n zum Status Quo zu stellen.\\r\\nDas detaillierte Programm können Sie de
 m angehängten Flyer entnehmen. Sie können sich mittels Anmeldetalon oder
  direkt online anmelden [https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLSfXcCcLv
 cHeBcMq-R7IEetIKWvTFhy0SS8OZxf0i_LDNpDzkQ/viewform]. \\r\\nAnmeldefrist: 2
 . Dezember 2019. \\r\\nEinzahlung bitte mit der Anmeldung auf folgendes   
  Konto:  Basler Kantonalbank\, 4002 Basel\, zugunsten von: CH46 0077 0020 
    0590  4392 2\, BIC BKBBCHBBXXX\, Universität Basel\, Ressort Finanzen\
 ,     Postfach 732\, 4003 Basel\; Zahlungszweck: DRW2251 "3. Basler  Sozia
 lversicherungsrechtstagung"   (bitte  auch den Teilnehmernamen angeben). \
 \r\\nAnnullierungsbestimmungen: Bei Abmeldungen\, die    später als  8. N
 ovember 2019 erfolgen\, werden CHF 200.— in Rechnung   gestellt\,  bei  
 Abmeldungen nach dem 22. November 2019 wird der volle   Betrag in Rechnung
    gestellt. Ersatzteilnehmende sind willkommen.
X-ALT-DESC:<p>Die gesundheitlich bedingte Arbeitsunfähigkeit bildet das<b>
  Eintrittstor zu Leistungen</b> der Sozial- und Privatversicherer\, verpfl
 ichtet Arbeitgeber zum Leisten von Lohnfortzahlung und schützt\, wenn auc
 h nur beschränkte Zeit\, vor Kündigung. Aus einer <b>ärztlich bescheini
 gten Arbeitsunfähigkeit</b> folgt <b>nicht zwangsläufig</b> auch deren r
 echtliche <b>Anerkennung</b>\, denn die juristische Beurteilung erfordert 
 auch eine <b>Zumutbarkeitsprüfung</b>. Ob eine Arbeitsunfähigkeit anerka
 nnt wird oder nicht\, hat für die <b>betroffenen Personen</b> – und die
  leistungspflichtigen Institutionen&nbsp\; – erhebliche Auswirkungen. Es
  ist vor diesem Hintergrund nicht erstaunlich\, dass die Arbeitsunfähigke
 it und v.a. deren Nachweis in der Praxis immer wieder zu Unklarheiten und 
 Problemen führen. Eine intensive und nicht immer widerspruchsfreie Rechts
 prechung bietet zum Teil Orientierung und Hilfe\, schafft aber auch neue U
 nsicherheiten.</p>\n<p>Die Tagung wird Gelegenheit bieten\, <b>Feststellun
 g und Folgen der Arbeitsunfähigkeit</b> mit Blick auf die erforderliche K
 ooperation zwischen Medizin und Recht einerseits und das komplexe Zusammen
 spiel zwischen den einzelnen Sozialversicherungszweigen sowie Arbeitgebern
 \, Privatversicherern und Sozialhilfe andererseits zu verorten. Am Vormitt
 ag werden zuerst die Grundlagen des Begriffs der Arbeitsunfähigkeit und d
 ie Anforderungen an den Beweis im Sozial- und Privatversicherungsrecht dar
 gelegt (Dupont)\, ehe die Zusammenarbeit zwischen <b>Medizin und Recht</b>
  mit gleich drei Referaten intensiv diskutiert wird (Bollag\, Jeger\, Gäc
 hter). Ein Podium mit allen Referierenden des Vormittags erwartet Sie vor 
 dem Mittagessen. </p>\n<p>Die Nachmittagsreferate widmen sich der Arbeitsu
 nfähigkeit in der <b>Privatversicherung</b> und im <b>Arbeitsrecht</b> (M
 üller\, Pärli). Eine wichtige Ergänzung trägt das Referat zur Bedeutun
 g der Arbeitsunfähigkeit in der Arbeitslosenversicherung\, der EL und der
  Sozialhilfe bei (Mösch Payot). Das letzte Referat (Kieser) vor dem Absch
 lusspodium steht im Zeichen der Koordination zwischen verschiedenen Leistu
 ngen bei Arbeitsunfähigkeit\, wobei insbesondere auch die<b> Koordination
 sprobleme</b> bei <b>teilweiser Arbeitsunfähigkeit</b> angesprochen werde
 n. </p>\n<p>Es erwartet Sie eine vielfältige Tagung mit einem klaren Foku
 s. Kompetente Referierende stellen die Rechtslage dar\, greifen ausgewähl
 te Probleme heraus\, zeigen Lösungsmöglichkeiten auf und scheuen sich ni
 cht\, auch kritische Fragen zum Status Quo zu stellen.</p>\n<p>Das detaill
 ierte Programm können Sie dem angehängten Flyer entnehmen. Sie können s
 ich mittels Anmeldetalon oder direkt <a href="https://docs.google.com/form
 s/d/e/1FAIpQLSfXcCcLvcHeBcMq-R7IEetIKWvTFhy0SS8OZxf0i_LDNpDzkQ/viewform" t
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 /p>\n<p><b>Einzahlung</b> bitte mit der Anmeldung auf folgendes    Konto: 
  Basler Kantonalbank\, 4002 Basel\, zugunsten von: CH46 0077 0020    0590 
  4392 2\, BIC BKBBCHBBXXX\, Universität Basel\, Ressort Finanzen\,     Po
 stfach 732\, 4003 Basel\; Zahlungszweck: DRW2251 &quot\;3. Basler  Sozialv
 ersicherungsrechtstagung&quot\;   (bitte  auch den Teilnehmernamen angeben
 ). </p>\n<p><b>Annullierungsbestimmungen:</b> Bei Abmeldungen\, die    sp
 äter als  8. November 2019 erfolgen\, werden CHF 200.— in Rechnung   ge
 stellt\,  bei  Abmeldungen nach dem 22. November 2019 wird der volle   Bet
 rag in Rechnung   gestellt. Ersatzteilnehmende sind willkommen.</p>
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