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SUMMARY:AUSGEBUCHT: Recht aktuell: 3. Basler Arbeitsrechtstagung - Alles ha
 t seine Zeit – Arbeitszeit\, Ferien und Freizeit im Arbeitsrecht  
DESCRIPTION:„Alles hat seine Stunde“ lautet der Titel eines Romans des 
 Bieler Schriftstellers Urs Karpf. Der Autor beschreibt darin\, wie in den 
 Anfängen der Industrialisierung die Arbeiterinnen und Arbeiter sich erst 
 nach und nach daran gewöhnten (gewöhnen mussten)\, dass die Fabrikglocke
  ihnen den Arbeitsbeginn diktierte und sie so aus ihrem gewohnten Lebensrh
 ythmus herausgeworfen wurden. Die Zeit\, unsere Arbeitszeit\, untersteht h
 eute einer umfassenden Regelung im Arbeitsgesetz (ArG). Dieses zu verstehe
 n\, erfordert indes einiges. In der Praxis stellen sich denn auch zahlreic
 he Fragen. Im Eröffnungsreferat wird Prof. Dr. iur. Karine Lempen (Univer
 sität Genf) auf ausgewählte Arbeitszeitfragen eingehen (was ist Arbeitsz
 eit\, Pikettdienst\, Erfassen der Arbeitszeit usw.) und dabei die aktuelle
  Rechtsprechung erläutern. Ebenfalls wird sie die historischen Gründe f
 ür die Regelungen zur Arbeitszeitbeschränkung thematisieren und die Frag
 e erörtern\, inwiefern diese nicht mehr oder immer noch zeitgemäss sind.
  \\r\\nBesondere Aufmerksamkeit erfordert die Beachtung der Höchstarbeits
 zeiten des ArG. Werden diese überschritten\, liegt Überzeit vor und es i
 st zwingend Kompensation oder ein Überzeitzuschlag geschuldet. Davon zu u
 nterscheiden sind Überstunden (Überschreiten der vertraglich vereinbarte
 n Arbeitszeit). Bei Überstunden kommt die Regelung von Art. 321c OR zu An
 wendung. Das Verhältnis zwischen Überstunden und Überzeit wurde zwar sc
 hon oft thematisiert\, dennoch bleiben viele Fragen offen und bedürfen ei
 ner vertieften Analyse. Die beiden Experten für Arbeitsrecht\, Dr. iur. P
 hilippe Nordmann und Dr. iur. Fabian Looser\, werden in ihrem gemeinsamen 
 Referat einen Überblick der Thematik bieten\, die aktuelle Rechtsprechung
  vorstellen und praktische Lösungsvorschläge für konkrete Probleme schi
 ldern.\\r\\nDer Anspruch von Arbeitnehmenden auf bezahlte Ferien ist eine 
 wichtige sozialpolitische Errungenschaft. Die OR-Regelungen zum Ferienansp
 ruch und Ferienbezug sind auf den ersten Blick klar. Dennoch ergeben sich 
 im Rechtsalltag immer wieder Unklarheiten\, so etwa im Zusammenhang mit Fr
 eistellungen und noch ausstehendem Ferienanspruch. Ferien sind das eine\, 
 Freizeit das andere. Bei letzterem interessiert vor allem der Anspruch auf
  Zeit für Arztbesuche\, die Betreuung kranker Kinder oder andere besonder
 e Ereignisse. Sowohl das OR als auch das Arbeitsgesetz sehen hier Regelung
 en vor. Wie sind diese zu verstehen und wie ist ihr Zusammenwirken? Und wi
 e werden diese Fragen im öffentlichen Personalrecht beantwortet? Der beka
 nnte Arbeitsrechtsexperte Dr. iur. Adrian von Kaenel wird anhand der geset
 zlichen Regelungen und der Rechtsprechung darlegen\, was Sie zu den Themen
  Ferien und Freizeit wissen müssen.\\r\\nZum Abschluss wird Prof. Dr. iur
 . Kurt Pärli arbeitsrechtliche Leitentscheide der Jahre 2017/2018 aus dem
  gesamten Arbeitsrecht vorstellen. Über veröffentliche und unveröffentl
 ichte Bundesgerichtsentscheide hinaus werden auch ausgewählte kantonale E
 ntscheide sowie arbeitsrechtlich relevante Urteile des Gerichtshofes für 
 Menschenrechte (EGMR) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vorgestell
 t und in einen Kontext allgemeiner arbeitsrechtlicher Entwicklung gestellt
 . Es erwartet Sie eine anregende Tagung. Kompetente Referierende stellen d
 ie Rechtslage dar\, greifen ausgewählte Leitentscheide heraus und zeigen 
 Lösungsmöglichkeiten für schwierige Praxisfragen auf. Zudem erhalten Si
 e Anregungen für vertiefte Reflexionen zu grundsätzlichen Fragen.\\r\\nD
 as detaillierte Programm können Sie dem angehängten Flyer entnehmen. Sie
  können sich mittels Anmeldetalon oder direkt online anmelden.\\r\\nAnmel
 defrist: 1. April 2019.\\r\\nEinzahlung bitte mit der Anmeldung auf folgen
 des    Konto: Basler Kantonalbank\, 4002 Basel\, zugunsten von: CH46 0077 
 0020    0590 4392 2\, BIC BKBBCHBBXXX\, Universität Basel\, Ressort Finan
 zen\,    Postfach 732\, 4003 Basel\; Zahlungszweck: DRW2245 "3. Basler Arb
 eitsrechtstagung"   (bitte  auch den Teilnehmernamen angeben).\\r\\nAnnull
 ierungsbestimmungen: Bei Abmeldungen\, die    später als 8. März 2019 er
 folgen\, werden CHF 200.— in Rechnung   gestellt\,  bei Abmeldungen nach
  dem 22. März 2019 wird der volle   Betrag in Rechnung  gestellt. Ersatzt
 eilnehmende sind willkommen.
X-ALT-DESC:„Alles hat seine Stunde“ lautet der Titel eines Romans des B
 ieler Schriftstellers Urs Karpf. Der Autor beschreibt darin\, wie in den A
 nfängen der Industrialisierung die Arbeiterinnen und Arbeiter sich erst n
 ach und nach daran gewöhnten (gewöhnen mussten)\, dass die Fabrikglocke 
 ihnen den Arbeitsbeginn diktierte und sie so aus ihrem gewohnten Lebensrhy
 thmus herausgeworfen wurden. Die Zeit\, unsere Arbeitszeit\, untersteht he
 ute einer umfassenden Regelung im Arbeitsgesetz (ArG). Dieses zu verstehen
 \, erfordert indes einiges. In der Praxis stellen sich denn auch zahlreich
 e Fragen. Im Eröffnungsreferat wird <b>Prof. Dr. iur. Karine Lempen </b>(
 Universität Genf) auf ausgewählte <b>Arbeitszeitfragen</b> eingehen (was
  ist Arbeitszeit\, Pikettdienst\, Erfassen der Arbeitszeit usw.) und dabei
  die aktuelle Rechtsprechung erläutern. Ebenfalls wird sie die historisch
 en Gründe für die Regelungen zur Arbeitszeitbeschränkung thematisieren 
 und die Frage erörtern\, inwiefern diese nicht mehr oder immer noch zeitg
 emäss sind. \nBesondere Aufmerksamkeit erfordert die Beachtung der Höchs
 tarbeitszeiten des ArG. Werden diese überschritten\, liegt <b>Überzeit</
 b> vor und es ist zwingend Kompensation oder ein Überzeitzuschlag geschul
 det. Davon zu unterscheiden sind Überstunden (Überschreiten der vertragl
 ich vereinbarten Arbeitszeit). Bei <b>Überstunden</b> kommt die Regelung 
 von Art. 321c OR zu Anwendung. Das Verhältnis zwischen Überstunden und 
 Überzeit wurde zwar schon oft thematisiert\, dennoch bleiben viele Fragen
  offen und bedürfen einer vertieften Analyse. Die beiden Experten für Ar
 beitsrecht\, <b>Dr. iur. Philippe Nordmann</b> und <b>Dr. iur. Fabian Loos
 er\,</b> werden in ihrem gemeinsamen Referat einen Überblick der Thematik
  bieten\, die aktuelle Rechtsprechung vorstellen und praktische <b>Lösung
 svorschläge für konkrete Probleme</b> schildern.\nDer Anspruch von Arbei
 tnehmenden auf bezahlte <b>Ferien</b> ist eine wichtige sozialpolitische E
 rrungenschaft. Die OR-Regelungen zum Ferienanspruch und Ferienbezug sind a
 uf den ersten Blick klar. Dennoch ergeben sich im Rechtsalltag immer wiede
 r <b>Unklarheiten</b>\, so etwa im Zusammenhang mit <b>Freistellungen</b> 
 und noch ausstehendem Ferienanspruch. Ferien sind das eine\, <b>Freizeit</
 b> das andere. Bei letzterem interessiert vor allem der Anspruch auf Zeit 
 für Arztbesuche\, die Betreuung kranker Kinder oder andere besondere Erei
 gnisse. Sowohl das OR als auch das Arbeitsgesetz sehen hier Regelungen vor
 . Wie sind diese zu verstehen und wie ist ihr Zusammenwirken? Und wie werd
 en diese Fragen im öffentlichen Personalrecht beantwortet? Der bekannte A
 rbeitsrechtsexperte <b>Dr. iur. Adrian von Kaenel</b> wird anhand der gese
 tzlichen Regelungen und der Rechtsprechung darlegen\, was Sie zu den <b>Th
 emen Ferien und Freizeit wissen müssen</b>.\nZum Abschluss wird <b>Prof. 
 Dr. iur. Kurt Pärli</b> arbeitsrechtliche Leitentscheide der Jahre 2017/2
 018 aus dem gesamten Arbeitsrecht vorstellen. Über veröffentliche und un
 veröffentlichte <b>Bundesgerichtsentscheide</b> hinaus werden auch ausgew
 ählte kantonale Entscheide sowie arbeitsrechtlich relevante Urteile des G
 erichtshofes für Menschenrechte (EGMR) und des Europäischen Gerichtshofs
  (EuGH) vorgestellt und in einen Kontext allgemeiner arbeitsrechtlicher En
 twicklung gestellt. <br />Es erwartet Sie eine anregende Tagung. Kompetent
 e Referierende stellen die Rechtslage dar\, greifen ausgewählte Leitentsc
 heide heraus und zeigen Lösungsmöglichkeiten für schwierige Praxisfrage
 n auf. Zudem erhalten Sie Anregungen für vertiefte Reflexionen zu grunds
 ätzlichen Fragen.\nDas detaillierte Programm können Sie dem angehängten
  Flyer entnehmen. Sie können sich mittels Anmeldetalon oder direkt online
  anmelden.\n<b>Anmeldefrist:</b> 1. April 2019.\n<b>Einzahlung</b> bitte m
 it der Anmeldung auf folgendes    Konto: Basler Kantonalbank\, 4002 Basel\
 , zugunsten von: CH46 0077 0020    0590 4392 2\, BIC BKBBCHBBXXX\, Univers
 ität Basel\, Ressort Finanzen\,    Postfach 732\, 4003 Basel\; Zahlungszw
 eck: DRW2245 &quot\;3. Basler Arbeitsrechtstagung&quot\;   (bitte  auch de
 n Teilnehmernamen angeben).\n<b>Annullierungsbestimmungen:</b> Bei Abmeldu
 ngen\, die    später als 8. März 2019 erfolgen\, werden CHF 200.— in R
 echnung   gestellt\,  bei Abmeldungen nach dem 22. März 2019 wird der vol
 le   Betrag in Rechnung  gestellt. Ersatzteilnehmende sind willkommen.
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