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SUMMARY:4. Basler Sozialversicherungsrechtstagung (Online-Durchführung)
DESCRIPTION:Die Sozialversicherung ist – entgegen zuweilen in politischen
  Kontexten geäusserten Ansichten – kein Selbstbedienungsladen und kein 
 "Ponyhof"\; Anspruch auf Leistungen der Sozialversicherung hat vielmehr nu
 r\, wer die gesetzlich umschriebenen Voraussetzungen erfüllt. Zentral ist
  zudem der allgemeine Grundsatz der Schadenminderungspflicht\; Versicherte
  müssen alles ihnen Zumutbare vorkehren\, damit ein Schaden gar nicht ein
 tritt bzw. um die Folgen eines eingetretenen Schadens zu mindern. In der S
 ozialversicherung haben Versicherte umfangreiche Mitwirkungspflichten. Das
  beginnt bereits damit\, dass eine Leistung geltend gemacht werden muss. E
 s gilt der Grundsatz\, "ohne Anmeldung keine Leistung". Zwar ist die zust
 ändige Sozialversicherungsbehörde zur Abklärung des Vorliegens der Ansp
 ruchsberechtigung verpflichtet\, die Versicherten aber werden durch zahlre
 iche Bestimmungen im Bundesgesetz über den allgemeinen Teil des Sozialver
 sicherungsrechts (ATSG) zur Mitwirkung angehalten. Wer die Mitwirkungspfli
 chten verletzt\, riskiert\, eine Leistung nicht zu erhalten oder muss mit 
 einer Kürzung rechnen. Schadenminderungs- und Mitwirkungspflichten gelten
  wiederum nicht schrankenlos. Grundrechtliche Verfahrensrechte\, aber auch
  die klassischen Abwehrrechte und Diskriminierungsverbote wirken sich auf 
 den Umfang der Schadenminderungs- und Mitwirkungspflichten aus.\\r\\nWegen
  der zweiten Corona-Welle wird die Basler Sozialversicherungsrechtstagung 
 erstmalig als hochwertiger\, digitaler Livestream angeboten! Sparen Sie si
 ch die Anreise und verfolgen Sie unsere Referate von zuhause oder aus dem 
 Büro. Stellen Sie Ihre Fragen per Chat und erhalten Sie alle Unterlagen a
 ls digitalen Download. Bleiben Sie zeitlich flexibel: Die Video-Aufzeichnu
 ng der Referate wird als On-Demand-Angebot während einer Woche nach der T
 agung zum An- und Weiterschauen zur Verfügung stehen.\\r\\nWeitere Inform
 ationen zur Anmeldung und zum Tagungsprogramm finden Sie auf der Veranstal
 tungswebsite [t3://page?uid=3329].
X-ALT-DESC:<p>Die Sozialversicherung ist – entgegen zuweilen in politisch
 en Kontexten geäusserten Ansichten – kein Selbstbedienungsladen und kei
 n &quot\;Ponyhof&quot\;\; Anspruch auf Leistungen der Sozialversicherung h
 at vielmehr nur\, wer die gesetzlich umschriebenen Voraussetzungen erfüll
 t. Zentral ist zudem der allgemeine Grundsatz der Schadenminderungspflicht
 \; Versicherte müssen alles ihnen Zumutbare vorkehren\, damit ein Schaden
  gar nicht eintritt bzw. um die Folgen eines eingetretenen Schadens zu min
 dern. In der Sozialversicherung haben Versicherte umfangreiche Mitwirkungs
 pflichten. Das beginnt bereits damit\, dass eine Leistung geltend gemacht 
 werden muss. Es gilt der Grundsatz\, &quot\;ohne Anmeldung keine Leistung&
 quot\;. Zwar ist die zuständige Sozialversicherungsbehörde zur Abklärun
 g des Vorliegens der Anspruchsberechtigung verpflichtet\, die Versicherten
  aber werden durch zahlreiche Bestimmungen im Bundesgesetz über den allge
 meinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) zur Mitwirkung angehalten
 . Wer die Mitwirkungspflichten verletzt\, riskiert\, eine Leistung nicht z
 u erhalten oder muss mit einer Kürzung rechnen. Schadenminderungs- und Mi
 twirkungspflichten gelten wiederum nicht schrankenlos. Grundrechtliche Ver
 fahrensrechte\, aber auch die klassischen Abwehrrechte und Diskriminierung
 sverbote wirken sich auf den Umfang der Schadenminderungs- und Mitwirkungs
 pflichten aus.</p>\n<p>Wegen der zweiten Corona-Welle wird die Basler Sozi
 alversicherungsrechtstagung erstmalig als hochwertiger\, digitaler Livestr
 eam angeboten! Sparen Sie sich die Anreise und verfolgen Sie unsere Refera
 te von zuhause oder aus dem Büro. Stellen Sie Ihre Fragen per Chat und er
 halten Sie alle Unterlagen als digitalen Download. Bleiben Sie zeitlich fl
 exibel: Die Video-Aufzeichnung der Referate wird als On-Demand-Angebot wä
 hrend einer Woche nach der Tagung zum An- und Weiterschauen zur Verfügung
  stehen.</p>\n<p>Weitere Informationen zur Anmeldung und zum Tagungsprogra
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