Universität Basel
Juristische Fakultät

Lehr- und Forschungsgebiete - Prof. Dr. iur. Dr. h.c. Kurt Seelmann

Am Lehrstuhl bestehen zwei langfristige Forschungsprojekte:

Individuum und Verantwortung

Humanismus

Beide Projekte gliedern sich in eine Reihe von Unterprojekten, die

jedoch keinen numerus clausus darstellt. Dabei sind diese Projekte

international und vor allem interdisziplinär ausgerichtet. Damit bemüht

sich der Lehrstuhl, gerade auch den Besonderheiten des Standorts Basel

gerecht zu werden. Dieser legt es nahe, Recht sowohl als

Kulturphänomen, als auch in seinen Beziehungen zu den life sciences zu

verstehen.

I. Individuum und Verantwortung

A. Geschichte

Nach einer Hypothese ist bereits im Hochmittelalter die Entdeckung

des Individuums im Gefüge von Theologie und Herrschaft zu suchen, wobei

dem sich durchsetzenden öffentlichen Strafanspruch eine Schlüsselrolle

zukommt. Im Masse seines Aufkommens wird erstmals mit allen

Konsequenzen persönliche individuelle Verantwortung zugerechnet. Die

Erfindung der Figur des für seine Taten individuell verantwortlichen

Täters im Kirchenrecht und im Inquisitionsprozess könnte zugleich die

Erfindung des modernen Individuums sein. Dieser Zusammenhang wurde am

Lehrstuhl im Rahmen des DFG-Projekts "Die Entstehung der öffentlichen

Strafe" untersucht und gehört auch weiter zu den

Forschungsschwerpunkten.

B. Systematik

Im Einzelnen betrifft das folgende Themen:

  • Individuelle Zurechnung und ihre systematischen Probleme, insbesondere die notwendige Normativierung der Zurechnungskriterien
  • Individuelle versus kollektive Zurechnung: nur Individuen oder auch Kollektive als Straftäter? (z.B. Unternehmensstrafe, völkerrechtliche Kollektivzurechnung)
  • Individuelle versus kollektive Opferrolle: Sind das konkrete Opfer oder der Staat Opfer der Straftat? (z.B. Wiedergutmachung, Mediation, Täter-Opfer-Ausgleich,"opferlose Delikte", Schutz von Gefühlen und kulturellen Menschenbildern, Schutz einer kollektiven Menschenwürde). Lässt sich mit Hilfe eines Rechtsgutskonzeptes oder des "harm-principle" ein materieller Verbrechensbegriff reformulieren?
  • Kriminalitätstheorien: die Abhängigkeit des Verbrechensbegriffs und der Reaktion von sozio-historischen Rahmenbedingungen und vom gesellschaftlichen Wandel, konkret der Pluralisierung und Technisierung

II. Humanismus

A. Geschichte

Hier geht es um den eigentlich juristischen Humanismus als Übergang

vom mos italicus zum mos gallicus mit einer Veränderung des

literarischen Stils, einer Suche nach Systematik, einer Abwendung von

Autoritäten und einer Herausbildung der Denkfigur des subjektiven

Rechts als Grundlage der modernen Positivierung des Rechts. Darüber

hinaus soll aber auch die Verbindung zwischen diesem juristischen

Humanismus und dem allgemeinen Kulturphänomen des Humanismus historisch

und systematisch erforscht werden.

B. Systematik

Im Einzelnen betrifft das folgende Themen:

  • Menschenwürde im Recht, insbesondere der strafrechtliche Schutz der Menschenwürde
  • Menschenrechte und –pflichten: allgemein und insbesondere im Strafverfahrensrecht (Opferschutz versus Täterschutz, z.B. Beweiserhebungen bei Sexualdelikten)und im Strafvollzug (Folter, Ehrenstrafen, Haftbedingungen, elektronische Überwachung etc.).
    Hierher gehört auch das Straniak-Programm "Menschenrechte im Strafverfahren und Strafvollzug"
  • Menschenrechte und Rechtszwang: Legitimation von Strafgesetzen
  • Rechtsanthropologie (Menschenbilder des Rechts, unterschiedliche Vergemeinschaftungstypen etc.)
  • Das Recht und der menschliche Körper, insbesondere im Medizinrecht (Fortpflanzungsrecht, Sterbehilfe, Organtransplantationsrecht, Forschung am Menschen, Umgang mit menschlichen Leichen etc., jeweils unter besonderer Berücksichtigung des Strafrechts). Zwei Forschungsprojekte zu rechtlichen und ethischen Fragen der Stammzellforschung und der Transplantationstechnologie des nationalen Forschungsprogramms 46 (Implantate / Transplantate) werden in diesem Kontext am Lehrstuhl mit einer Reihe von Doktorierenden betrieben und aus Drittmitteln des Bundes finanziert.
  • Das Recht und die menschliche Seele, inbesondere im Strafvollzug
Letzte Änderung: 28.09.2006
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