Lehr- und Forschungsgebiete - Prof. Dr. iur. Dr. h.c. Kurt Seelmann
Am Lehrstuhl bestehen zwei langfristige Forschungsprojekte:
Individuum und Verantwortung
Humanismus
Beide Projekte gliedern sich in eine Reihe von Unterprojekten, die
jedoch keinen numerus clausus darstellt. Dabei sind diese Projekte
international und vor allem interdisziplinär ausgerichtet. Damit bemüht
sich der Lehrstuhl, gerade auch den Besonderheiten des Standorts Basel
gerecht zu werden. Dieser legt es nahe, Recht sowohl als
Kulturphänomen, als auch in seinen Beziehungen zu den life sciences zu
verstehen.
I. Individuum und Verantwortung
A. Geschichte
Nach einer Hypothese ist bereits im Hochmittelalter die Entdeckung
des Individuums im Gefüge von Theologie und Herrschaft zu suchen, wobei
dem sich durchsetzenden öffentlichen Strafanspruch eine Schlüsselrolle
zukommt. Im Masse seines Aufkommens wird erstmals mit allen
Konsequenzen persönliche individuelle Verantwortung zugerechnet. Die
Erfindung der Figur des für seine Taten individuell verantwortlichen
Täters im Kirchenrecht und im Inquisitionsprozess könnte zugleich die
Erfindung des modernen Individuums sein. Dieser Zusammenhang wurde am
Lehrstuhl im Rahmen des DFG-Projekts "Die Entstehung der öffentlichen
Strafe" untersucht und gehört auch weiter zu den
Forschungsschwerpunkten.
B. Systematik
Im Einzelnen betrifft das folgende Themen:
- Individuelle Zurechnung und ihre systematischen Probleme, insbesondere die notwendige Normativierung der Zurechnungskriterien
- Individuelle versus kollektive Zurechnung: nur Individuen oder auch Kollektive als Straftäter? (z.B. Unternehmensstrafe, völkerrechtliche Kollektivzurechnung)
- Individuelle versus kollektive Opferrolle: Sind das konkrete Opfer oder der Staat Opfer der Straftat? (z.B. Wiedergutmachung, Mediation, Täter-Opfer-Ausgleich,"opferlose Delikte", Schutz von Gefühlen und kulturellen Menschenbildern, Schutz einer kollektiven Menschenwürde). Lässt sich mit Hilfe eines Rechtsgutskonzeptes oder des "harm-principle" ein materieller Verbrechensbegriff reformulieren?
-
Kriminalitätstheorien: die Abhängigkeit des Verbrechensbegriffs und der
Reaktion von sozio-historischen Rahmenbedingungen und vom
gesellschaftlichen Wandel, konkret der Pluralisierung und Technisierung
II. Humanismus
A. Geschichte
Hier geht es um den eigentlich juristischen Humanismus als Übergang
vom mos italicus zum mos gallicus mit einer Veränderung des
literarischen Stils, einer Suche nach Systematik, einer Abwendung von
Autoritäten und einer Herausbildung der Denkfigur des subjektiven
Rechts als Grundlage der modernen Positivierung des Rechts. Darüber
hinaus soll aber auch die Verbindung zwischen diesem juristischen
Humanismus und dem allgemeinen Kulturphänomen des Humanismus historisch
und systematisch erforscht werden.
B. Systematik
Im Einzelnen betrifft das folgende Themen:
- Menschenwürde im Recht, insbesondere der strafrechtliche Schutz der Menschenwürde
- Menschenrechte und –pflichten: allgemein und insbesondere im
Strafverfahrensrecht (Opferschutz versus Täterschutz, z.B.
Beweiserhebungen bei Sexualdelikten)und im Strafvollzug (Folter,
Ehrenstrafen, Haftbedingungen, elektronische Überwachung etc.).
Hierher gehört auch das Straniak-Programm "Menschenrechte im Strafverfahren und Strafvollzug" - Menschenrechte und Rechtszwang: Legitimation von Strafgesetzen
- Rechtsanthropologie (Menschenbilder des Rechts, unterschiedliche Vergemeinschaftungstypen etc.)
- Das Recht und der menschliche Körper, insbesondere im Medizinrecht (Fortpflanzungsrecht, Sterbehilfe, Organtransplantationsrecht, Forschung am Menschen, Umgang mit menschlichen Leichen etc., jeweils unter besonderer Berücksichtigung des Strafrechts). Zwei Forschungsprojekte zu rechtlichen und ethischen Fragen der Stammzellforschung und der Transplantationstechnologie des nationalen Forschungsprogramms 46 (Implantate / Transplantate) werden in diesem Kontext am Lehrstuhl mit einer Reihe von Doktorierenden betrieben und aus Drittmitteln des Bundes finanziert.
- Das Recht und die menschliche Seele, inbesondere im Strafvollzug