Das Doktoratsprogramm schreibt nach Möglichkeit jährlich zwei einjährige Anschubstipendien zu CHF 30‘000.- aus.
Bewerbungen können grundsätzlich jederzeit eingereicht werden.
Das Anschubstipendium erlaubt es Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern, in der Startphase ihres Doktorats Förderanträge auszuarbeiten, womit sie sich beim Nationalfonds oder bei einer anderen Institution um die Weiterfinanzierung ihres Forschungsprojekts bewerben können.
Die Begünstigten dürfen einer Nebenerwerbstätigkeit von höchstens 25% nachgehen.
Folgende Punkte bilden das Bewerbungsprofil:
Bitte senden Sie uns folgende Unterlagen per Mail als eine PDF-Datei:
Der Entscheid wird den Bewerber/innen schriftlich mitgeteilt. Die Auszahlung des Stipendiums an die ausgewählten Doktorierenden erfolgt in zwei Tranchen.
Für die definitive Aufnahme ins Doktoratsprogramm ist im weiteren Verlauf die Annahme durch den Promotionsausschuss und die Immatrikulation an der Universität Basel erforderlich. Nach Auslaufen des Anschubstipendiums läuft die Mitgliedschaft im Doktoratsprogramm weiter.

Juristische Fakultät
Doktoratsprogramm "Recht im Wandel"
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